Ad blocker detected: Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors. Please consider supporting us by disabling your ad blocker on our website.
Tip von mir. Wenn der alte Kfz-Brief noch irgendwie greifbar ist, Kopie machen und ins Auto legen. Hatte das gleiche Problem, daß meine Winterreifen nicht mehr im neuen Kfz-Schein eingetragen sind.
Unsere Sachverständige vom TÜV Rheinland und KÜS schütteln auch nur mit dem Kopf was da wieder theoretisch, wie immer wieder, nicht ausgereift ist.
Sicher ist auf jeden Fall vom alten Brief, wenn vorhanden, eine Kopie im Fahrzeug mitzuführen. Das erspart unheimlich viel Zeit bei der nächsten Hauptuntersuchung.
Zwar liegt die Beweispflicht jetzt nun beim Sachverständigen, nachzuweisen, ob z.B.: die Rad-/Reifenkombination zulässig ist, aber wenn er keine Unterlagen zu dem Typ hat, dann könnte es auch kein neuen TÜV geben. :shock:
Als Beispiel wurde mir ein Fall erzählt mit einem älteren Fahrzeug 1980 gebaut mit Felgen, die für den Fahrzeugtyp nicht zugelasen waren. Nun fährt der Halter mit dem Fahrzeug zum TÜV und behauptet "die waren schon immer drauf". Da der Prüfer nicht das Gegenteil beweisen kann, wird die Plakette geklebt, die noch vor einem Jahr mit Sicherheit verweigert worden wäre, da nicht in den Papieren drin war. Also die Diskussion beim TÜV möchte ich nicht haben wollen. Als Kunde nicht und nicht als Sachverständiger.
joh seh ich auch als "Diskussions" Problem. Allerdings der TÜV ist da ja noch fein raus, weil er einfach in seiner Datenbank die ABE Infos abrufen muß, bzw Informationen von den Herstellern bekommen kann.. bzw. über das kba. Was macht aber der Autobahnpolizist, der einen anhält weil seine Reifen&Felgen gar nicht mehr nach Serie aussehen... der hat ja nen richtiges Problem?! oder sind die Jungs schon alle mit Laptop und UMTS unterwegs?
Deswegen habe ich das Beispiel mit dem Auto aus 1980 genommen. Angenommen den Felgenhersteller gibts nicht mehr, Gutachten etc. kann nicht angefordert werden.... :shock:
Dann dürften aber die bisherigen Bestimmung greifen. Und da gibt es ja klare Regelen in welchem Abstand die Felgen von Bremsbelägen, Spurstangen, Lenkung weg sein müssen. Also da seh ich echt nicht das Problem... führt im Zweifel zu einer Einzelabnahme und Eintragung! Außerdem haben diese Leute ja wirklich die Möglichkeit eine Kopie eines alten Schein beizulegen, ggf. sogar alte ABE's ... aber der Neuwagenkäufer, der niemals ein anderes Dokument bekommen hat, der ist doch der Dumme?!
Jup, habe mir mal den neuen Schein angeschaut, habe ja nichts mehr anderes für den 1er bekommen. Da steht ja garnichts mehr drinnen, geschweige denn Mischbereifung der Sommerfelgen.. *lach*
Bin ja gespannt was die Rennleitung da sagt. Aber irgendwie muss das doch von Amtswegen her mit allen abgesprochen sein?!
Das wäre doch ein Schildbürgerstreich wenn das eingeführt wird und nacher sagt die Polizei: "Wir wissen nix, wir haben nix, usw"..
Aber besinnen wir uns: Falls du nicht mehr weiterweißt, dann gründe einen Arbeitskreis...
ich habe zu meinen Zulassungspapieren eine "EG-übereinstimmungs-bescheinigung" bekommen. In dieser stehen ALLE für den 1er zugelassen Reifengrößen. Bei gelegenheit werde ich sie scannen und hier posten;)