Brauche dringend eure Hilfe (wegen einem Verkehrsdelikt)
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- Gast
Brauche dringend eure Hilfe (wegen einem Verkehrsdelikt)
Hallo,
ich habe leider momentan ein Problem mit einem anderen Teilnehmer im Straßenverkehr, bei dem ich meines erachtens unschuldig angeklagt wurde.
Um meine Unschuld zu beweisen, müsste ich beweisen, dass mein Auto, ein BMW 120d, nicht zu den Fahrleistungen fähig ist, dass es sich so abgespielt hat, wie es der Ankläger behauptet.
Vielleicht hat von euch jemand Diagramme und/oder Tabellen, auf denen man die Beschleunigung, Wegstrecke oder Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Zeit sehen kann. Da mir dabei fast alles helfen kann, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir so viel Material wie möglich zukommen lassen könntet.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Bemühungen!
ich habe leider momentan ein Problem mit einem anderen Teilnehmer im Straßenverkehr, bei dem ich meines erachtens unschuldig angeklagt wurde.
Um meine Unschuld zu beweisen, müsste ich beweisen, dass mein Auto, ein BMW 120d, nicht zu den Fahrleistungen fähig ist, dass es sich so abgespielt hat, wie es der Ankläger behauptet.
Vielleicht hat von euch jemand Diagramme und/oder Tabellen, auf denen man die Beschleunigung, Wegstrecke oder Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Zeit sehen kann. Da mir dabei fast alles helfen kann, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir so viel Material wie möglich zukommen lassen könntet.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Bemühungen!
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Anwalt habe ich schon, möchte mir aber selber sicher sein, dass es rein rechnerisch nicht so passiert sein kann, wie es von der Dame, welche mich angezeigt hat, geschildert wurde. Sonst sind die Gutachterkosten zum Fenster herausgeworfen.
Zur Anklage: Vorsätzliche Verkehrsgefährdung und Beleidigung.
Dazu muss man aber noch sagen, dass nichts passiert ist (kein Fahrzeugkontakt, kein Unfall, ...). Über die Verkehrsgefährdung lässt sich streiten (aber mit Sicherheit nicht vorsätzlich), und das mit der Beleidigung ist schlichtweg erfunden (=gelogen).
Strafmaß: 6000 EUR, 6 Monate Führerscheinentzug.
Dagagen habe ich natürlich Einspruch eingelegt...
Zur Anklage: Vorsätzliche Verkehrsgefährdung und Beleidigung.
Dazu muss man aber noch sagen, dass nichts passiert ist (kein Fahrzeugkontakt, kein Unfall, ...). Über die Verkehrsgefährdung lässt sich streiten (aber mit Sicherheit nicht vorsätzlich), und das mit der Beleidigung ist schlichtweg erfunden (=gelogen).
Strafmaß: 6000 EUR, 6 Monate Führerscheinentzug.
Dagagen habe ich natürlich Einspruch eingelegt...
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Bei regelin gibt es ein Leistungsdiagramm, eventuell hilft Dir das schon mal weiter:
http://www.regelin.de/diagramme/diag_bmw_20d_163.pdf
http://www.regelin.de/diagramme/diag_bmw_20d_163.pdf
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Da wäre mir jedes Mittel Recht, wenn Du das Gefühl hast, das Du zu Unrecht verurteilt worden bist und eventuell beruflich auf den Lappen angewiesen bist. Wie es schon so heißt: Im Zweifel für den Angeklagten.hlmicky hat geschrieben:Strafmaß: 6000 EUR, 6 Monate Führerscheinentzug.
Dagagen habe ich natürlich Einspruch eingelegt...
Also reicht eigentlich Zweifel feststellen, das das auch anders abgelaufen sein könnte. Auf jeden Fall einen Gutachter bestellen, der sich mit Unfall-/ Verkehrsanalysen auskennt und vereidigt ist!
Bei einem vereidigten Sachverständigen, kann die Gegenseite das Gutachten nicht vorab anzweifeln.
Würdest Du jetzt mit Tabellen und Leistungsdiagrammen versuchen, das Gegenteil zu beweisen, wird das generell schonmal von der Gegenseite angezweifelt, da Du keine Fachkraft bist. Dann bleibt Dir eh nur der Gang zum Sachverständigen.
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Das ist kalr. Aber ich möchte gerne Beweise haben, bevor ich zum Gutachter gehe. Sonst ist noch mehr Geld futsch...
Was ich gemacht habe? Ich habe mich in der (deutlich überhöhten) Geschwindikeit einer Fahrerin verschätzt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe niemand beleidigt und vor allem niemand VORSÄTZLICH gefährdet.
Was ich gemacht habe? Ich habe mich in der (deutlich überhöhten) Geschwindikeit einer Fahrerin verschätzt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe niemand beleidigt und vor allem niemand VORSÄTZLICH gefährdet.
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Die Werksangaben sollten ausreichend sein. Dort steht ja die Beschleunigung und Elastizität. Damit kann der Gutachter ein mögliches Scenario am Rechner berechnen, bzw. aus seiner Erfahrung sagen, ob ein Gutachten vor Gericht Erfolg hätte.hlmicky hat geschrieben:Aber ich möchte gerne Beweise haben, bevor ich zum Gutachter gehe. Sonst ist noch mehr Geld futsch...
Wichtig wären auch die Angaben vom gegnerischen Fahrzeug.
Hier gibts noch Autotests...
oder mal googeln
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- Gast
Eigentlich nicht, weil die Dame angibt, dass sie mit konstant 70km/h gefaren ist. Stimmt zwar nicht, kann ich aber nicht beweisen. Was ich aber beweisen möchte, ist dass ich nicht auf einem extrem kurzen Beschleunigungsstreifen erst hinter ihr war, dann sie (auf der durchgehenden Straße) eingeholt habe, und dann abgedrängelt habe. Das behauptet sie. Aber mein Einser ist zu sowas nicht fähig. Vielleicht wenn er ein 130i wäre... Aber selbst dann würde es schwer werden...Wichtig wären auch die Angaben vom gegnerischen Fahrzeug.
Die gute Frau hatte einfach keinen Bock mich auf die Straße zu lassen und hat trotz zu schnellem Fahren noch zusätzlich beschleunigt um es mir fast unmöglich zu machen. Anschließend hat sie das geschehen ein wenig "aufpoliert", hat Beleidigung hinzugefügt (ich hätte ihr angeblich den Stinkefinger gezeigt), hat ein Schreiben verfasst und es am Abend zu Polizei gebracht.
Naja, seit etlicher Zeit kann ich deswegen nicht mehr wirklich gut schlafen, und das schlimmste: Selbst wenn ich in Teilen beweisen lassen kann, dass sie gelogen hat, wird sie mit Sicherheit ungestraft davon kommen, während mir der große Ärger droht. Echt erschreckend unser Rechtssystem...
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- Gast
Hallo,
kann Deinen Ärger gut nachempfinden :(
hatte vor etlichen Jahren einen ähnlichen Fall:
Ich musste im Stadtverkehr, auf einer 3 spurigen Straße, von der ganz rechten auf die linke Spur wechseln. Auf die Linke Spur hat mich dann eine BMW Fahrerin wechseln lassen, in dem Sie abgebremst und mich rein gewunken hat.
Wir sind nun noch ca. 100m weit hintereinander gefahren. Dann fuhren wir auf eine Ampel zu die gerade grün wurde, die Kolone dahinter setzte sich gerade in Bewegung bremste aber abrupt nochmal ab, sodass ich eine Vollbremsung hinlegen musste.
Mir hat es gerade so gereicht ohne den Vordermann zu treffen und lehnte mich erleichtert zurück. Bis es einen lauten Knall gab und mir die BMW Fahrerin voll aufs Heck geknallt ist.
War ein erheblicher Schaden am BMW.
Die BMW Fahrerin und ihr Mann waren dann so schlau, steif und fest zu behaupten ich hätte mich kurz vor der Ampel vor Ihren Wagen gedrängelt, sodass sie keinen Ausreichenden Sicherheitsabstand halten konnten. Natürlich vollkommener Quatsch da sie mich ja rein gelassen hat und wir locker 100m gefahren sind. :evil:
Aber wer glaubt einem, damals 19 jährigen Jugendlichen, wenn zwei Erwachsene das Gegenteil behaupten? :evil: :evil: :evil:
Grüße,
Florian
kann Deinen Ärger gut nachempfinden :(
hatte vor etlichen Jahren einen ähnlichen Fall:
Ich musste im Stadtverkehr, auf einer 3 spurigen Straße, von der ganz rechten auf die linke Spur wechseln. Auf die Linke Spur hat mich dann eine BMW Fahrerin wechseln lassen, in dem Sie abgebremst und mich rein gewunken hat.
Wir sind nun noch ca. 100m weit hintereinander gefahren. Dann fuhren wir auf eine Ampel zu die gerade grün wurde, die Kolone dahinter setzte sich gerade in Bewegung bremste aber abrupt nochmal ab, sodass ich eine Vollbremsung hinlegen musste.
Mir hat es gerade so gereicht ohne den Vordermann zu treffen und lehnte mich erleichtert zurück. Bis es einen lauten Knall gab und mir die BMW Fahrerin voll aufs Heck geknallt ist.
War ein erheblicher Schaden am BMW.
Die BMW Fahrerin und ihr Mann waren dann so schlau, steif und fest zu behaupten ich hätte mich kurz vor der Ampel vor Ihren Wagen gedrängelt, sodass sie keinen Ausreichenden Sicherheitsabstand halten konnten. Natürlich vollkommener Quatsch da sie mich ja rein gelassen hat und wir locker 100m gefahren sind. :evil:
Aber wer glaubt einem, damals 19 jährigen Jugendlichen, wenn zwei Erwachsene das Gegenteil behaupten? :evil: :evil: :evil:
Grüße,
Florian
Zuletzt geändert von Flow am 09.11.2005 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
- pousa13
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DAS kenn ich und wenn ich pech habe werde ich genau wegen sowas für ein halbes Jahr zum Fußgänger :evil:Flow hat geschrieben:Aber wer glaubt einem, damals 19 jährigen Jugendlichen, wenn zwei Erwachsene das Gegenteil behaupten? :evil: :evil: :evil:
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