Großer Unfallberatungsfred
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Sers zusammen,
ich hatte ja schon geschrieben dass mir gestern ein betrunkener, älterer Herr ins Auto gefahren ist.
Jetzt wäre es schön zu wissen worauf ich alles achten muss. Yossi hatte ja schon ein paar Dinge angemerkt.
Feuer frei für eure Tipps!
Besondere Frage: Für was brauche ich "gerichtsverwertbare Unterlagen"? Mein Mech lässt sich die Reperatur von der gegnerischen Versicherung genehmigen und dann kann doch nix schief gehen oder?
ich hatte ja schon geschrieben dass mir gestern ein betrunkener, älterer Herr ins Auto gefahren ist.
Jetzt wäre es schön zu wissen worauf ich alles achten muss. Yossi hatte ja schon ein paar Dinge angemerkt.
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Die gegnerische Verischerung wird einen Gutachter schicken wenn du keinen stellst (den sie zahlen muß). Alles andere geht dann seinen Gang. M.E. ist das das Wichtigste.
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Yossi meinte, dass der entstandene Sachschaden durch einen vereidigten Kfz-Sachverständigen festgestellt werden sollte.
Dessen Gutachten wäre dann auch vor Gericht als Beweis nutzbar.
Sollte die von Dir geplante Reparatur voll umfänglich mit dem Versicherer abgestimmt und genehmigt sein, so muss das fehlende Gutachten kein hochgradiges Versäumnis sein, Robert ...
Tapatalk-Info by Eierfon
Dessen Gutachten wäre dann auch vor Gericht als Beweis nutzbar.
Sollte die von Dir geplante Reparatur voll umfänglich mit dem Versicherer abgestimmt und genehmigt sein, so muss das fehlende Gutachten kein hochgradiges Versäumnis sein, Robert ...
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yossarian hat geschrieben:ein unumstösslicher grundsatz der deutschen unfallschadenrechtsprechung lautet, dass man als schuldfrei geschädigter verdammt nochmal gefälligst so zu stellen ist, als ob das unfallereignis gar nicht geschehen wäre.
das beinhaltet unter anderem:
- kostenfreies gutachten
- kostenfreie anwaltstätigkeit
- nutzungsausfallentschädigung
- merkantile wertminderung (sehr verhandelbare sache, theoretisches maximum 4 jahre alte karre mit max. 100 tkm, nach oben offen relativ zum fahrzeugwert und zur schmerzfreiheit des gutachters)
rechtsberatungsfreie fakten:
- ein gutachten fällt immer höher aus als die wirklichen, realen instandsetzungskosten, weil erstens der gutachter prozentual zur schadenhöhe liquidiert und zweitens dies der werkstatt einen gewinn sichert und der gutachter sich diese werkstatt ja als kunden halten will
- wenn man ohne gutachten ein auto reparieren lässt und diese reparatur aufgrund der eventuellen versicherungsbindung der werkstatt eher übel ausfällt, hat man keinerlei mittel mehr, da man üblicherweise eine abtrittserklärung zugunsten der werkstatt unterschrieben und damit alles aus der hand gegeben hat.
ncohmal: eine werkstatt, die bei dieser schadenshöhe ohne gutachter spielt, spielt nicht fair.
so, und jetzt hab ich keinen bock mehr über die scheisse zu erzählen, gut nacht !!!!!!!!
yossi hat nichts von einem vereidigten sachverständigen gesagt.
ruf einen unabhängigen gutachter an, lass ihn ihn ein unabhängiges gutachten machen, es kostet dich nichts, du bist auf der sicheren seite und die gegnerische versicherung weiss, dass sie nicht den affen mit dir machen kann und jetzt hab ich wirklich genug gesagt, danke !!!!!!
Ok, ich kann ja mal ein Gutachten erstellen lassen. Normal kann mir das ja nicht weh tun. Raparieren kann ichs meinen Mech ja trotzdem lassen. Und wir gehen nicht das Risiko dass die Versicherung vom Unfallverursacher einen eigenen Gutachter schickt. (Richtig?)
Zahlen muss das Ganze ja auch die gegnerische Versicherung.
Was ich dann wie in Stand setzen lasse ich ja mein Bier. Ich möchte eben gerne statt der normalen M-Front die von QP nehmen. Da kann mir ja keiner was oder?
Zahlen muss das Ganze ja auch die gegnerische Versicherung.
Was ich dann wie in Stand setzen lasse ich ja mein Bier. Ich möchte eben gerne statt der normalen M-Front die von QP nehmen. Da kann mir ja keiner was oder?
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Solltest Du auf jeden Fall so machen. Ein Gutachten ist außerdem von Vorteil, wenn Du den Wagen irgendwann einmal verkaufen willst. So kannst Du dann genau nachweisen, was alles kaputt war und dass das Auto ordentlich instandgesetzt wurde.Santino hat geschrieben:Ok, ich kann ja mal ein Gutachten erstellen lassen. Normal kann mir das ja nicht weh tun. Raparieren kann ichs meinen Mech ja trotzdem lassen. Und wir gehen nicht das Risiko dass die Versicherung vom Unfallverursacher einen eigenen Gutachter schickt. (Richtig?)
Zahlen muss das Ganze ja auch die gegnerische Versicherung.
Kommt darauf an. Wenn Du den Unfallschaden komplett selbst reparieren würdest, könnte die Versicherung die Mehrwertsteuer einbehalten. Da Du es aber in einer Werkstatt machen lässt, spielt das für Dich keine Rolle.Santino hat geschrieben:Was ich dann wie in Stand setzen lasse ich ja mein Bier. Ich möchte eben gerne statt der normalen M-Front die von QP nehmen. Da kann mir ja keiner was oder?
Die Versicherung wird am Schluss einen Beleg für die Reparatur haben wollen und Dir dann die tatsächlich entstanden Kosten bezahlen (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachten, Rechtsanwalt, etc.). Die Versicherung wird Dir aber nicht die Kosten zahlen, die der Gutachten geschätzt hat.
Zuletzt geändert von Mille Miglia am 28.12.2011 22:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Die ersetzen dir halt für die Front die Kosten die du hättest wenn du die Hatch M-Front draufmachst, wenn die vom QP teurer sein sollte wären die Mehrkosten dann deine Sache, aber das können ja nur ein paar Euro sein.
Dein Mech ist von deinem Händler, oder ist das ein Mitglied der "Familie"? Ich muss sagen, bislang haben mich meine Mechaniker immer schon am Anfang gefragt ob ich einen Gutachter habe, oder ob sie einen anrufen sollen, etwas anderes stand nie zur Diskussion. Rechnung braucht es natürlich, aber du musst dich eigentlich um nichts mehr kümmern, das erledigt alles das Autohaus.
Dein Mech ist von deinem Händler, oder ist das ein Mitglied der "Familie"? Ich muss sagen, bislang haben mich meine Mechaniker immer schon am Anfang gefragt ob ich einen Gutachter habe, oder ob sie einen anrufen sollen, etwas anderes stand nie zur Diskussion. Rechnung braucht es natürlich, aber du musst dich eigentlich um nichts mehr kümmern, das erledigt alles das Autohaus.
Stuntdriver hat geschrieben:Die ersetzen dir halt für die Front die Kosten die du hättest wenn du die Hatch M-Front draufmachst, wenn die vom QP teurer sein sollte wären die Mehrkosten dann deine Sache, aber das können ja nur ein paar Euro sein.
Dein Mech ist von deinem Händler, oder ist das ein Mitglied der "Familie"? Ich muss sagen, bislang haben mich meine Mechaniker immer schon am Anfang gefragt ob ich einen Gutachter habe, oder ob sie einen anrufen sollen, etwas anderes stand nie zur Diskussion. Rechnung braucht es natürlich, aber du musst dich eigentlich um nichts mehr kümmern, das erledigt alles das Autohaus.
Der Mech ist bei meinem Autohaus gewesen und hat sich vor nem Jahr selbstständig gemacht. Der betreut mein Auto schon seit ichs habe und hat davor die betreut die ich hatte.
Bin bisher immer restlos zufrieden gewesen und er hat mir auch schon so manche Gefälligkeit erwiesen und mir kostenlos einiges gemacht ohne dass es ihm Vorteile gebracht hat.
Und wenn es jetz mal ausnahmsweise was zu verdienen gibt, dann freut es mich wenn ich ihm den Auftrag geben kann.
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Ist ja auch nichts dagegen zu sagen, sofern er eine Rechnung schreiben kann.
Klar, ist ja ne offizielle Werkstatt, siehe Link in meiner Signatur.
Ich sprech ihn morgen mal auf den Gutachter an.
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Mach das und Du bist auf der sicheren Seite.Santino hat geschrieben:Klar, ist ja ne offizielle Werkstatt, siehe Link in meiner Signatur.
Ich sprech ihn morgen mal auf den Gutachter an.

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Zumal: Der Typ fuhr ja besoffen, wie ist das denn da? Zahlt die Versicherung zunächst Santino und nimmt dann den Verursacher in Regress? Bei einer solchen Menge Alkohol dürften die nicht so ohne Weiteres mit Schecks um sich schmeissen, oder?
Normalerweise muss ich von der Versicherung doch "Schadfrei" (?) gestellt werden. Ich kann ja mal gar nichts dafür. Und dann gehen die eben auf Ihren Versicherungsnehmer los.
Richtig?
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Ich würde es ebenso annehmen.Santino hat geschrieben:Normalerweise muss ich von der Versicherung doch "Schadfrei" (?) gestellt werden. Ich kann ja mal gar nichts dafür. Und dann gehen die eben auf Ihren Versicherungsnehmer los.
Richtig?
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Lese dir die Zeilen von Yossi, der sich wirklich viel Arbeit gemacht hat, aufmerksam durch. Da steht alles Wichtige drin.
Die Versicherung reguliert den Schaden, hat aber gegen ihren eigenen Kunden, den Verursacher, ein Regressrecht, das m.M. nach 5.000 € beträgt ...
Um dir jeden Ärger zu ersparen würde ich mir einen Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Verkehr nehmen.
Dann hast du einen handlungsbevollmächtigten Experten an deiner Seite, dessen Kosten auch noch vom gegnerischen Versicherer übernommen werden müssen. Basta ...
Tapatalk-Info by Eierfon
Die Versicherung reguliert den Schaden, hat aber gegen ihren eigenen Kunden, den Verursacher, ein Regressrecht, das m.M. nach 5.000 € beträgt ...
Um dir jeden Ärger zu ersparen würde ich mir einen Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Verkehr nehmen.
Dann hast du einen handlungsbevollmächtigten Experten an deiner Seite, dessen Kosten auch noch vom gegnerischen Versicherer übernommen werden müssen. Basta ...

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Zuletzt geändert von Fairy am 28.12.2011 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
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