Alpentour 3.8.-6.8.
Verfasst: 03.07.2013 12:29
Ich war da mal in einem Hotel, aber keinen Plan wie es heißt, mit Tiefgarage und tralala
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P0114 hat geschrieben: Was haben PS damit zu tun? Du bist kein Rezeptionist, das ist alles.
Tolle Signatur!Equilibrium hat geschrieben:Wollen die aktiven Touris sich irgendwie vernetzen, zb Whatsapp o.ä.?
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Nein! Vignette muss fest verklebt werden!!P0114 hat geschrieben:Ist nicht auch ein Zahlungsbeweis der Vignette mit zu führen? So hab ich es jedenfalls in Erinnerung.
jaja, das natürlich auch.comar1979 hat geschrieben:Nein! Vignette muss fest verklebt werden!!P0114 hat geschrieben:Ist nicht auch ein Zahlungsbeweis der Vignette mit zu führen? So hab ich es jedenfalls in Erinnerung.
Sent from 300g Mehl, zwei Eier und...
Sorry! Hab's vollkommen falsch gelesenP0114 hat geschrieben:Ist nicht auch ein Zahlungsbeweis der Vignette mit zu führen? So hab ich es jedenfalls in Erinnerung.
Ich hab die Klimakomfortfrontscheibe, die hat ja überall so einen Blaustich, gehts da auch?nox hat geschrieben:Nur eine gültige und außerhalb eines Tönungsstreifens auf
der Windschutzscheibe innen aufgeklebte, unbeschädigte
Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen
Mautentrichtung.
Fahrer die dort ihr Kreuzchen gemacht haben müssen sich die Plakette auf die Stirn tackern und immer an den Kontrollpunkten den Kopf aus dem Seitenfenster strecken damit die Messstation das erfassen kann.misteran hat geschrieben:Ich hab die Klimakomfortfrontscheibe, die hat ja überall so einen Blaustich, gehts da auch?nox hat geschrieben:Nur eine gültige und außerhalb eines Tönungsstreifens auf
der Windschutzscheibe innen aufgeklebte, unbeschädigte
Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen
Mautentrichtung.
Alex dein BMW ist für öster. Autobahnen nicht geeignet. Du musst bitte die Landstraße nehmen.misteran hat geschrieben:Ich hab die Klimakomfortfrontscheibe, die hat ja überall so einen Blaustich, gehts da auch?nox hat geschrieben:Nur eine gültige und außerhalb eines Tönungsstreifens auf
der Windschutzscheibe innen aufgeklebte, unbeschädigte
Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen
Mautentrichtung.