
Großer Unfallberatungsfred
- yossarian
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kurzer nachtrag:
- normalerweise hat jede werkstatt ihren haus- und hofgutachter mit dem sie zusammenarbeitet. der markt ist ziemlich verteilt. einen gutachter, den der kunde selber mitbringt, wird eher nicht so gern gesehen. wieviel die werkstatt an dem schaden verdient, hängt auch sehr davon ab, wie das gutachten geschrieben wird.
- dass eine reparaturrechung niedriger als das gutachten ausfällt ist seeeeeeehr selten (um nicht zu sagen eine dummheit der werkstatt). im regelfall übernimmt die werkstatt das gutachten für ihre rechnung und erweitert diese noch um eventuell zusätzlich angefallene posten, die der gutachter bei der schadenaufnahme nicht gesehen hat. liegt die rechnung weit über dem gutachten, bekommt der gutachter von der versicherung die aufforderung zur rechnungsprüfung. diese ist dann ein blablabladieentstandenenkostensinddaherschadenbedingtunderhöhenachgerechtfertigtblablabla und fällt immer positiv aus.
- da sich der "mech" erst vor kurzem selbstständig gemacht hat, ist er eventuell noch in dem irrglauben, sich bei der versicherung durch einen verzicht auf ein gutachten beliebt zu machen und diese damit milde zu stimmen. dies hat sich noch immer als falsch erwiesen.
- die gegnerische versicherung hat immer das recht, einen eigenen gutachter zu schicken, auch wenn bereits ein gutachten erstellt wurde. die kosten hierfür trägt sie dann natürlich selbst.
- anwalt ist grundsätzlich nie verkehrt, bremst allerdings erfahrungsgemäss die ganze geschwindigkeit der abwicklung enorm. keine ahnung warum, entweder lassen die anwälte den kram auf dem schreibtisch vergammeln oder die versicherungen schalten auf stur. aber, wenn auch nur der geringste verdacht besteht, dass einer der beteiligten anfängt rumzuzicken, dann auf jeden fall nen anwalt einschalten und zwar wenn noch der ganze schaden reguliert werden muss und nicht erst, wenn alles bezahlt ist aber nur noch die leihwagenrechung zur debatte steht.
- nochmal: bei diesem schadensbild würde ich immer ein gutachten erstellen lassen. mit "gerichtsverwertbar" meinte ich auch das sichern von beweisen. wenn die werkstatt die sache selbst in die hand nimmt, werden in der regel nur fotos (in schlechter qualität) vom unmittelbaren schadenbereich gemacht. ein gutachter rennt um die karre rum und feuert aus jedem winkel ne fotosalve ab. dies ist hilfreich, wenn dem unfallgegner plötzlich einfällt, dass der unfall eigentlich doch ganz anders passiert ist.
- normalerweise hat jede werkstatt ihren haus- und hofgutachter mit dem sie zusammenarbeitet. der markt ist ziemlich verteilt. einen gutachter, den der kunde selber mitbringt, wird eher nicht so gern gesehen. wieviel die werkstatt an dem schaden verdient, hängt auch sehr davon ab, wie das gutachten geschrieben wird.
- dass eine reparaturrechung niedriger als das gutachten ausfällt ist seeeeeeehr selten (um nicht zu sagen eine dummheit der werkstatt). im regelfall übernimmt die werkstatt das gutachten für ihre rechnung und erweitert diese noch um eventuell zusätzlich angefallene posten, die der gutachter bei der schadenaufnahme nicht gesehen hat. liegt die rechnung weit über dem gutachten, bekommt der gutachter von der versicherung die aufforderung zur rechnungsprüfung. diese ist dann ein blablabladieentstandenenkostensinddaherschadenbedingtunderhöhenachgerechtfertigtblablabla und fällt immer positiv aus.
- da sich der "mech" erst vor kurzem selbstständig gemacht hat, ist er eventuell noch in dem irrglauben, sich bei der versicherung durch einen verzicht auf ein gutachten beliebt zu machen und diese damit milde zu stimmen. dies hat sich noch immer als falsch erwiesen.
- die gegnerische versicherung hat immer das recht, einen eigenen gutachter zu schicken, auch wenn bereits ein gutachten erstellt wurde. die kosten hierfür trägt sie dann natürlich selbst.
- anwalt ist grundsätzlich nie verkehrt, bremst allerdings erfahrungsgemäss die ganze geschwindigkeit der abwicklung enorm. keine ahnung warum, entweder lassen die anwälte den kram auf dem schreibtisch vergammeln oder die versicherungen schalten auf stur. aber, wenn auch nur der geringste verdacht besteht, dass einer der beteiligten anfängt rumzuzicken, dann auf jeden fall nen anwalt einschalten und zwar wenn noch der ganze schaden reguliert werden muss und nicht erst, wenn alles bezahlt ist aber nur noch die leihwagenrechung zur debatte steht.
- nochmal: bei diesem schadensbild würde ich immer ein gutachten erstellen lassen. mit "gerichtsverwertbar" meinte ich auch das sichern von beweisen. wenn die werkstatt die sache selbst in die hand nimmt, werden in der regel nur fotos (in schlechter qualität) vom unmittelbaren schadenbereich gemacht. ein gutachter rennt um die karre rum und feuert aus jedem winkel ne fotosalve ab. dies ist hilfreich, wenn dem unfallgegner plötzlich einfällt, dass der unfall eigentlich doch ganz anders passiert ist.
- HavannaClub3.0
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ohne Gutachten gibts immer Ärger.
der Gutachter muss dran bevor dein Mech irgendwas anfasst. der Gutachter, möglichst einer der normalerweise immer mit der Werkstatt zusammenarbeitet, sollte sehr schnell sein und ein Ergebnis haben bevor der Gutachter der Versicherung Zeit hat.
Trotzdem muss vor Start der Arbeit das 'ok' der Vericherung da sein. die Werkstatt weiss normalerweise dass und wieviel sie über dem Gutachten liegen darf. wenn du all das weisst kannst du mit der Werkstatt ganz locker verhandeln was wie gemacht wird.
der Gutachter muss dran bevor dein Mech irgendwas anfasst. der Gutachter, möglichst einer der normalerweise immer mit der Werkstatt zusammenarbeitet, sollte sehr schnell sein und ein Ergebnis haben bevor der Gutachter der Versicherung Zeit hat.
Trotzdem muss vor Start der Arbeit das 'ok' der Vericherung da sein. die Werkstatt weiss normalerweise dass und wieviel sie über dem Gutachten liegen darf. wenn du all das weisst kannst du mit der Werkstatt ganz locker verhandeln was wie gemacht wird.
Ist als 'ok' einer Versicherung schon der Erhalt der Schadensnummer anzusehen?HavannaClub3.0 hat geschrieben:ohne Gutachten gibts immer Ärger.
der Gutachter muss dran bevor dein Mech irgendwas anfasst. der Gutachter, möglichst einer der normalerweise immer mit der Werkstatt zusammenarbeitet, sollte sehr schnell sein und ein Ergebnis haben bevor der Gutachter der Versicherung Zeit hat.
Trotzdem muss vor Start der Arbeit das 'ok' der Vericherung da sein. die Werkstatt weiss normalerweise dass und wieviel sie über dem Gutachten liegen darf. wenn du all das weisst kannst du mit der Werkstatt ganz locker verhandeln was wie gemacht wird.
Und: Angenommen ich bin bei einem Unfall schuldig, muss/soll ich dann auch zu einem Gutachter?
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Auch dann würde ich mir immer als erstes einen Gutachter für meinen Schaden holen. Der des Unfallgegners wird dann ja durch ihn bzw. durch meine Versicherung bestellt.
- Mille Miglia
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Gutachten würde ich immer erstellen lassen.
Gibt einem doch mehr Sicherheit bzw. ein besseres Gefühl, wenn man weiß, dass neben dem Mechaniker noch eine zweite fachkundige Person den Schaden genau analysiert hat.
Außerdem denke ich, dass der Verkauf des Fahrzeugs mit Gutachten etwas leichter sein dürfte.
Gibt einem doch mehr Sicherheit bzw. ein besseres Gefühl, wenn man weiß, dass neben dem Mechaniker noch eine zweite fachkundige Person den Schaden genau analysiert hat.
Außerdem denke ich, dass der Verkauf des Fahrzeugs mit Gutachten etwas leichter sein dürfte.

- yossarian
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in kombination mit der reparaturrechnung seh ich das genauso.Mille Miglia hat geschrieben: Außerdem denke ich, dass der Verkauf des Fahrzeugs mit Gutachten etwas leichter sein dürfte.
reparierte unfallfahrzeuge ohne diese beiden unterlagen sind absolut tabu.
wenn dein auto vollkasko versichert ist, schickt dir deine versicherung sowieso einen ihrer gutachter.oVerboost hat geschrieben: Und: Angenommen ich bin bei einem Unfall schuldig, muss/soll ich dann auch zu einem Gutachter?
wenn dein auto nicht vollgasversichert ist, brauchst du auch kein gutachten, sondern eine werkstatt, dir die karre möglichst günstig und gut wieder zusammenflickt.
nein.oVerboost hat geschrieben: Ist als 'ok' einer Versicherung schon der Erhalt der Schadensnummer anzusehen?
die schadensnummer erhält jeder, der den schaden als erster bei der versicherung meldet. werkstatt, versicherungsnehmer, anspruchsteller oder gutachter.
das ist einfach nur die nummer unter der der ganze rotz bearbeitet wird.
die eigentliche reparaturfreigabe erteilt der gutachter und der steht selbstverständlich auch dafür grade wenn was verrutscht.
dies ist allerdings nur interessant wenn es sich um einen grenzfall zum totalschaden handelt.
trotzdem warten die werkstätten in der regel erstmal ab, bis das gutachten bei der versicherung angekommen ist und von dort zusätzlich grünes licht gegeben wird, bevor sie die ersatzteile bestellen.
inzwischen gibt es zu jeder denkbaren konstellation zwischen wiederbeschaffungswert, reparaturkosten und restwert tausende gerichtsurteile, so dass eine im gutachten erteilte reparaturfreigabe auch auf festem grund und boden steht.
bei santinos hatschquatschkarre sind wir ja aber noch weit vom totalschaden entfernt.
der haufen ist ja locker noch 2 oder 3 große scheine mehr wert als die voraussichtlichen rep-kosten.
war spasssssss !
Spitze dann hab ich damals alles falsch gemacht und das naechste mal weiß ichs wieder nicht. :narr:
Danke yossi fuer deinen Rat und deine Muehe!
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- yossarian
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DIR stell ich doch gerne die gesamte Anhäufung meines nutzlosen Wissens zur Verfügung.
und nächstes mal erklär ich dir, wie man ein altes Schrottauto mittels ständig neuen und dann provisorisch geflickten Unfällen zum geldverdienen nutzt.
@santino: gibt's neues vom mech. der hat dir doch bestimmt den Umgang mit uns verboten ....
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und nächstes mal erklär ich dir, wie man ein altes Schrottauto mittels ständig neuen und dann provisorisch geflickten Unfällen zum geldverdienen nutzt.
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- Fairy
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Bei mir taucht, unabhängig von Yossis besten Kenntnissen, die Frage auf, ob hier im Forum alle bei Direktversicherern abgeschlossen haben ... :roll:
Ansonsten wäre doch der heimische Versicherungsagent mein erster Ansprechpartner, wenn es um die Regulierung solcher Schäden geht ...
Und ... ja ja ... ich weiss, dass es ein Haftpflichtschaden ist ... trotzdem sollte der Mann mir einige wichtige Infos geben können ... oder schaffen die es heute nur noch LV-Anträge unfallfrei auszufüllen ... :roll: ... ??
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Ansonsten wäre doch der heimische Versicherungsagent mein erster Ansprechpartner, wenn es um die Regulierung solcher Schäden geht ...
Und ... ja ja ... ich weiss, dass es ein Haftpflichtschaden ist ... trotzdem sollte der Mann mir einige wichtige Infos geben können ... oder schaffen die es heute nur noch LV-Anträge unfallfrei auszufüllen ... :roll: ... ??
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- yossarian
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da braucht man aber einen fähigen und zugleich motivierten heimischen versicherungsagenten.
und von denen gibt's laut ADAC-Test nur noch zwei Stück in Deutschland: einen in NRW und einen in macpomm oder wie das heißt.
oh, Linke Spur frei ...
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und von denen gibt's laut ADAC-Test nur noch zwei Stück in Deutschland: einen in NRW und einen in macpomm oder wie das heißt.
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Nun ja ... :roll: .. ich kenne da auch noch einen ... :roll: ... ist zwar ein schon etwas älteres Kerlchen ... :roll: ... aber trotzdem oder auch gerade deshalb sehr um seine Kunden bemüht ... :roll:
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Keine Direktversicherer hier.
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Lass mich raten... der kommt aus BaWü? 8)Fairy hat geschrieben:Nun ja ... :roll: .. ich kenne da auch noch einen ... :roll: ... ist zwar ein schon etwas älteres Kerlchen ... :roll: ... aber trotzdem oder auch gerade deshalb sehr um seine Kunden bemüht ... :roll:
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Falsch, nicht Ba-Wü, aus der Landeshauptstadt Badens...naja einem Vorort davon.
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