135i Cabrio mit AHK möglich ?

Hier können die Mitglieder sich und ihre 1er vorstellen
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HavannaClub3.0
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Beitrag von HavannaClub3.0 »

@Thomas: wie falsch war denn jetzt Kugelschreiber oder Edding? :mrgreen:
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ThomasB.
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Beitrag von ThomasB. »

yossarian hat geschrieben:
tom2000 hat geschrieben:hallo
leider muss ich das thema wieder aufgreifen.
kann mir jemand weiterhelfen?

ich will mir ein 135 coupe oder cabrio anschaffen.
und eine AHK sollte angebaut werden (für motorradanhänger)
wie schon geschrieben gibt es keine freigabe seitens bmw

wer kann mir da weiterhelfen?

Eh, Onkel Yossie

meine Antworten zum Thema waren ernsthaft. :mrgreen:



gruss
tom
sorry für die dummbabbler, ernstgemeinte antworten werden hier normalerweise auch ernsthaft beantwortet.

laut EG-Typgenehmigungsbogen ist der 135i nicht für anhängerbetrieb freigegeben.
warum das so ist, kann ich dir nicht sagen.
eine chance, dass du das per einzelabnahme ändern lassen könntest ist unrealistisch.

grundsätzlich sind anhängekupplungen heute eg-genehmigt und damit nicht mehr abnahme/eintragungspflichtig (es gibt in den zulassungsbescheinigungen auch gar kein entsprechendes feld mehr)
daraus solltest du allerdings nicht schliessen, dass du dann einfach eine dranbauen kannst, da die felder O1 und O2 (anhängelasten gebremst und nicht gebremst) der zulassungsbescheinigung des 135i keinen eintrag enthalten, woraus jeder noch so geistig minderbemittelte sheriff folgern kann, dass was nicht stimmt.
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Beitrag von yossarian »

ThomasB. hat geschrieben: Eh, Onkel Yossie

meine Antworten zum Thema waren ernsthaft. :mrgreen:



gruss
tom
o.k., zurücknehmen kann ich's nimmer, also:

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Fairy
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Beitrag von Fairy »

:rofl:
Grüße aus Baden
Fairy


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OneDirty
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Beitrag von OneDirty »

Darf ich laut sagen wie unfassbar fucking doof es ist dass man legal kein AHK auf seinem 135i bappen darf? :motz:
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Judas der AG
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Stuntdriver
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Beitrag von Stuntdriver »

OneDirty hat geschrieben:Darf ich laut sagen wie unfassbar fucking doof es ist dass man legal kein AHK auf seinem 135i bappen darf? :motz:
Das ist sicher der gleiche Grund weshalb man im Hatch keinen 135er und im QP/Cabrio keinen 130i kaufen darf. Call 0800MARKETINGPENNER. :fairy:
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Sieger des F1-Kicktippspiels 2011, Sieger des Bundesliga 2011/12 u. 14/15-Kicktippspiels, EXPERTE des Bundesliga 2017/18-Tippspiels, Mitglied des MOhrenclubs
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Beitrag von yossarian »

OneDirty hat geschrieben:Darf ich laut sagen wie unfassbar fucking doof es ist dass man legal kein AHK auf seinem 135i bappen darf? :motz:
ich bitte um entschuldigung, ich war unpräzisse.
du darfst schon eine AHK an deinen 135i babben. du darfst halt dann nur keinen anhänger damit ziehen. Bild
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tom2000
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Beitrag von tom2000 »

also null Möglichkeiten???? hier war mal ein Mitglied mit nick'heitech' diddi der ha
tte doch scheinbar eine Lösung
kennt ihn jemand? vielleicht komm ich so weiter
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yossarian
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Beitrag von yossarian »

wie gesagt, eine einzelabnahme halte ich für vollig ausgeschlossen.
du müsstest einen tüffi finden, der sein sachverständnis über das stellt, was der hersteller zusammen mit anderen tüffis erarbeitet hat, die in der hierachie höher stehen als er.
so dumm ist keiner.
der einzige weg wäre, direkt bei bmw nachzufragen was der technische hintergrund ist. eventuell ist dann vielleicht irgendeine nachrüstung eines bauteiles möglich, was wiederum neue verhältnisse schaffen würde, wenn bmw dazu eine entsprechende herstellerbescheinigung rausrückt. halte ich aber auch für unwahrscheinlich.
kauf dir nen e92 335i. der darf ziehen und ist auch nicht so hässlich wie die e82.
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ThomasB.
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Beitrag von ThomasB. »

Onkel Yossie, Du Dummbabbler.:D
Der TE will einen E88 ein Cabrio.

Drüben im unfreundlichen Forum hat jemand eine AHK an einem 135i eingetragen bekommen. Das war allerdings 2010.

gesummt Tab 3
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Beitrag von yossarian »

negativ. er will ein qp oder ein cabby.


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ThomasB.
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Beitrag von ThomasB. »

Noch was gefunden und zwar hier im Forum, das thema gab es schon mal.Hätten nur die Seite 1 hier lesen brauchen. :lool:
Begründung von BMW:
Ich (Roschi/Gast) habe jetzt aus der Münchener Konstruktionsabteilung endlich eine - zumindest für mich - plausible Erklärung bekommen:

"...im Hängerbetrieb überhitzt beim 135 der Motor..."

bedeutet: die kalte Luft, die vorne einströmt muß ja "hinten" wieder warm heraus. Im Hängerbetrieb baut sich ein Luftpolster vor dem Hänger und sogar neben dem Fahrzeug auf, welches genau das verhindert. Der Wagen wird also die warme Luft nicht los und überhitzt. Sie haben dann versucht das Problem durch zusätzliche Lüfter zu lösen. Die haben aber in der notwendigen Größe leider keinen Platz mehr im Motorraum. Also keine Freigabe. Auf Fremdanbieter, wie Westfalia würde ich da wohl verzichten wollen. Hmm... schade !


vorstellungsrunde-f1/135i-cabrio-mit-ah ... t3314.html
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Beitrag von yossarian »

ThomasB. hat geschrieben:
Drüben im unfreundlichen Forum hat jemand eine AHK an einem 135i eingetragen bekommen. Das war allerdings 2010.

gesummt Tab 3
Jupp. Und dies ist genau das, was ich immer zum Thema "nicht jede Eintragung ist das Papier wert auf dem sie geschrieben ist" sage. Der entsprechende User bietet seine abnahmebescheinugung ja per pn an. Und jetzt lies mal um was es sich dabei handelt: um eine Abnahme nach &19(3) !!!
Einzig theoretisch gültige Abnahme könnte nach &21/19(2) erfolgen.
Alles andere ist zum argschabputzen.
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ThomasB.
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Beitrag von ThomasB. »

Also Yossie wie Du geschrieben hast bekommt man das nicht eingetragen.

gesummt Tab 3
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