lach und sachgeschichten
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- Großmeister
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lach und sachgeschichten
hallo liebe kinder, ich bin der armin und der paul hat gesagt, ich soll euch mal erkären warum ihr dem herrn wachtmeister kein gezettels vorzeigen müsst wenn ihr euch nen tollen pp-puff unter's bobbycar gebastelt habt.
da schauen wir doch zuerst mal bei http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html
und finden dort unseren lieblingsparagraphen, den neunzener.
sieht erstmal schrecklich kompliziert aus, isses aber gar nicht.
da geht's um die betriebserlaubnis und die braucht ihr wenn ihr mit eurem bobbycar auf der strasse fahren wollt.
der reihe nach:
§19(1) die betriebserlaubnis ist zu erteilen wenn blablabla
§19(2) die betriebserlaubnis erlischt wenn blablabla
jetzt wird's interessant für bobbycarpiloten
§19(3) die betriebserlaubnis erlischt nach pimpung nicht, wenn:
§19(3)1 eine ABE/ABG vorliegt und keine abnahme darin gefordert wird
§19(3)2 eine genehmigung nach EG-recht/ECE vorliegt
§19(3)3 eine ABE/ABG vorliegt, die eine abnahme fordert und diese dann auch durchgeführt wurde
§19(3)4 ein teilegutachten vorliegt und die abnahme durchgeführt wurde
soweit, so einfach.
jetzt wird's spannend, weil die erwachsenen sich immer gerne besonders wichtig machen wollen und deshalb komplizierte sätze bauen:
§19(4) sagt, welches gezettel mitgeführt werden muss
§19(4)1 sagt, dass im falle des §19(3)1 eine kopie der ABE/ABG mitgeführt werden muss
§19(4)2 sagt, dass im falle des §19(3)3 und 4 (wir erinnern uns: in beiden fällen war eine abnahme erforderlich) der nachweis der änderungsabnahme mitgeführt werden muss, nämlich der zettel, den euch der nette tüffonkel in die hand drückt.
so, und wer hat jetzt aufgepasst ??
richtig:
§19(4) sagt nix zu dem fall §19(3)2 !
(und das ist kein fehler, sondern absicht. die EG/ECE-sache gibt's nun schon fast 20 jahre und die StVZO wurde in der zeit zigmal überarbeitet und jeder kommafehler verbessert)
dies bedeutet: für teile, für die eine betriebserlaubnis oder genehmigung nach EG-recht/ECE vorliegt, ist weder eine abnahme, noch ein mitführen einer kopie der betriebserlaubnis/genehmigung gefordert.
aber: auch EG/ECE genehmigungen können einschränkung für den einbau des entsprechenden teiles enthalten. diese sind zu beachten wenn die betriebserlaubnis des fahrzeuges erhalten bleiben soll.
und so sehen die genehmigungszeichen nach EG/ECE aus:
da schauen wir doch zuerst mal bei http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html
und finden dort unseren lieblingsparagraphen, den neunzener.
sieht erstmal schrecklich kompliziert aus, isses aber gar nicht.
da geht's um die betriebserlaubnis und die braucht ihr wenn ihr mit eurem bobbycar auf der strasse fahren wollt.
der reihe nach:
§19(1) die betriebserlaubnis ist zu erteilen wenn blablabla
§19(2) die betriebserlaubnis erlischt wenn blablabla
jetzt wird's interessant für bobbycarpiloten
§19(3) die betriebserlaubnis erlischt nach pimpung nicht, wenn:
§19(3)1 eine ABE/ABG vorliegt und keine abnahme darin gefordert wird
§19(3)2 eine genehmigung nach EG-recht/ECE vorliegt
§19(3)3 eine ABE/ABG vorliegt, die eine abnahme fordert und diese dann auch durchgeführt wurde
§19(3)4 ein teilegutachten vorliegt und die abnahme durchgeführt wurde
soweit, so einfach.
jetzt wird's spannend, weil die erwachsenen sich immer gerne besonders wichtig machen wollen und deshalb komplizierte sätze bauen:
§19(4) sagt, welches gezettel mitgeführt werden muss
§19(4)1 sagt, dass im falle des §19(3)1 eine kopie der ABE/ABG mitgeführt werden muss
§19(4)2 sagt, dass im falle des §19(3)3 und 4 (wir erinnern uns: in beiden fällen war eine abnahme erforderlich) der nachweis der änderungsabnahme mitgeführt werden muss, nämlich der zettel, den euch der nette tüffonkel in die hand drückt.
so, und wer hat jetzt aufgepasst ??
richtig:
§19(4) sagt nix zu dem fall §19(3)2 !
(und das ist kein fehler, sondern absicht. die EG/ECE-sache gibt's nun schon fast 20 jahre und die StVZO wurde in der zeit zigmal überarbeitet und jeder kommafehler verbessert)
dies bedeutet: für teile, für die eine betriebserlaubnis oder genehmigung nach EG-recht/ECE vorliegt, ist weder eine abnahme, noch ein mitführen einer kopie der betriebserlaubnis/genehmigung gefordert.
aber: auch EG/ECE genehmigungen können einschränkung für den einbau des entsprechenden teiles enthalten. diese sind zu beachten wenn die betriebserlaubnis des fahrzeuges erhalten bleiben soll.
und so sehen die genehmigungszeichen nach EG/ECE aus:
es iss halt alles so wie's iss
- comar1979
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Yossi, ich halte sowieso nur meine Sandale hoch wenn ich Dich mal treffen sollte
Generell finde ich diese ganzen TÜV ABE/Gutachten Sache schon ziemlich verwirrend...
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=1XR3CQLBPL0[/youtube]
Generell finde ich diese ganzen TÜV ABE/Gutachten Sache schon ziemlich verwirrend...
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=1XR3CQLBPL0[/youtube]
- Mille Miglia
- Großmeister
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Vielen Dank .
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- Großmeister
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ich bin's nochmal, der armin.
mal ein paar worte zum thema sitze, gurte, seitenairbag.
wenn ein anderer sitz eingebaut werden soll, muss für diesen eine teilegenehmigung vorliegen.
dies kann ein teilegutachten oder eine ABE sein.
liegt ein teilegutachten vor, ist (wie immer bei teilegutachten) eine unverzügliche abnahme erforderlich.
liegt eine ABE vor, so ist eine abnahme nur erforderlich, wenn sie in der ABE gefordert ist.
eine "fia-zulassung" ist keine gültige teilegenehmigung im sinne der StVZO, selbst wenn sie von bertram ecclestone persönlich unterzeichnet ist.
liegt keine teilegenehmigung vor bleibt nur der weg der "einzelabnahme" nach §21. inwiefern dann eine "fia-zulassung" als arbeitsgrundlage anerkannt werden kann, lässt sich nicht pauschal sagen ist aber aufgrund des regelmässigen vorliegens von ABErlaubnissen für sitze eher unwahrscheinlich.
sicherheitsgurte müssen eine ABG (allgemeine bauartgenehmigung) oder eine EG/ECE-genehmigung besitzen.
wird bei verwendung von H-gurten die verwendung der sicherheitsgurte auf der rückbank unmöglich gemacht und wurden die seriengurte vorne entfernt, dann muss die anzahl der sitzplätze in den fahrzeugpapieren entsprechend geändert werden.
sidebags: der ausbau eines airbags ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn entweder der fahrzeughersteller die genehmigung dazu erteilt oder bsp. die ABE für den sitz, den ausbau bzw. das nichtvorhandensein des airbags regelt. im zweiten fall ist eine unverzügliche abnahme des ausbaus und eine berichtigung der fahrzeugpapiere erforderlich.
allerdings sollte man eventuell eines bedenken: der ausbau eines airbag erhöht immer die gefährdung der insassen auch wenn das fahrzeug weiterhin die geltenden vorschriften erfüllt. dies könnte relevant werden wenn es um personenschäden geht.
und alle alarmglocken sollten ertönen, wenn der sitz (ohne passende ABE) per einzelabnahme abgenommen und der sidebag ausgetragen wurde.
an der erstellung einer ABE sind eine typprüfstelle und das KBA beteiligt.
wie eine annähernd gleiche kenntnis der vorschriftenlage und ausreichender prüfumfang bei einer einzelabnahme gewährleistet sein sollte, wird im ernstfall schwer erklärbar sein.
kurzfassung für die aufmerksamkeitsdefizitären:
eintragung per fia-zulassung + ohne sidebag + vorfahrtnehmendem rentner + erwerbsunfähigkeit + karrieregeilem versicherungssachverständigem = game over player one
mal ein paar worte zum thema sitze, gurte, seitenairbag.
wenn ein anderer sitz eingebaut werden soll, muss für diesen eine teilegenehmigung vorliegen.
dies kann ein teilegutachten oder eine ABE sein.
liegt ein teilegutachten vor, ist (wie immer bei teilegutachten) eine unverzügliche abnahme erforderlich.
liegt eine ABE vor, so ist eine abnahme nur erforderlich, wenn sie in der ABE gefordert ist.
eine "fia-zulassung" ist keine gültige teilegenehmigung im sinne der StVZO, selbst wenn sie von bertram ecclestone persönlich unterzeichnet ist.
liegt keine teilegenehmigung vor bleibt nur der weg der "einzelabnahme" nach §21. inwiefern dann eine "fia-zulassung" als arbeitsgrundlage anerkannt werden kann, lässt sich nicht pauschal sagen ist aber aufgrund des regelmässigen vorliegens von ABErlaubnissen für sitze eher unwahrscheinlich.
sicherheitsgurte müssen eine ABG (allgemeine bauartgenehmigung) oder eine EG/ECE-genehmigung besitzen.
wird bei verwendung von H-gurten die verwendung der sicherheitsgurte auf der rückbank unmöglich gemacht und wurden die seriengurte vorne entfernt, dann muss die anzahl der sitzplätze in den fahrzeugpapieren entsprechend geändert werden.
sidebags: der ausbau eines airbags ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn entweder der fahrzeughersteller die genehmigung dazu erteilt oder bsp. die ABE für den sitz, den ausbau bzw. das nichtvorhandensein des airbags regelt. im zweiten fall ist eine unverzügliche abnahme des ausbaus und eine berichtigung der fahrzeugpapiere erforderlich.
allerdings sollte man eventuell eines bedenken: der ausbau eines airbag erhöht immer die gefährdung der insassen auch wenn das fahrzeug weiterhin die geltenden vorschriften erfüllt. dies könnte relevant werden wenn es um personenschäden geht.
und alle alarmglocken sollten ertönen, wenn der sitz (ohne passende ABE) per einzelabnahme abgenommen und der sidebag ausgetragen wurde.
an der erstellung einer ABE sind eine typprüfstelle und das KBA beteiligt.
wie eine annähernd gleiche kenntnis der vorschriftenlage und ausreichender prüfumfang bei einer einzelabnahme gewährleistet sein sollte, wird im ernstfall schwer erklärbar sein.
kurzfassung für die aufmerksamkeitsdefizitären:
eintragung per fia-zulassung + ohne sidebag + vorfahrtnehmendem rentner + erwerbsunfähigkeit + karrieregeilem versicherungssachverständigem = game over player one
es iss halt alles so wie's iss
- Mille Miglia
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Uh, verdammt! Wie soll ich jetzt bloß für meinen nach FIA Reglement aufgebauten Rennwagen eine Straßenzulassung bekommen .
.
Aber wie immer: sehr gute, objektive und nützlich Zusammenfassung .
.
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- Mille Miglia
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Warum keine PP-Sitze?comar1979 hat geschrieben:Danke auch hier, Yossi
Allein schon wegen der Sitzheizung würde ich das Deinem Stehzeug unbedingt gönnen .
- comar1979
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Ich hab mich nur damit beschäftigt da eine Seitenwange gebrochen/angebrochen ist. Austausch ist möglich, aber nicht ganz billig (ich muss mal zu einem Sattler...). Es gibt ja viele tolle Schalen oder Sportsitze (Sparco, Recaro , sandtler usw.)... Manche mit ABE (z.B. Recaro Pole Position), viele mit FIA Zertifizierung. Dann wird ein bisschen gegoogelt und in vielen (meistens Honda oder Golf Foren) wird die Meinung vertreten das eine FIA Zertifizierung reicht um einen so einzutragen. Das wollte ich einfach mal bestätigen oder eben kippen lassen .Mille Miglia hat geschrieben:Warum keine PP-Sitze?comar1979 hat geschrieben:Danke auch hier, Yossi
Allein schon wegen der Sitzheizung würde ich das Deinem Stehzeug unbedingt gönnen .
PP Sitze finde zwar Super, mit über 2,5k fürs Paar aber uninteressant
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2,9 mit Prozenten bei marc ;)
- Mille Miglia
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Ja, die Preise für die PP-Sitze sind nicht ohne.
Ich hab noch ein paar gewichtsreduzierte Stoff-Sensatec Sportsitze zum unglaublichen Schnäppchenpreis von - sagen wir - 2k € .
Die könnte ich dir abgeben (und dann selbst in PPs investieren ).
Nach zehn Jahren Feuerwehrerfahrung mit unzähligen Unfällen würde ich persönlich selbst bei einem Stehzeug niemals auf einen Airbag verzichten.
Ich hab noch ein paar gewichtsreduzierte Stoff-Sensatec Sportsitze zum unglaublichen Schnäppchenpreis von - sagen wir - 2k € .
Die könnte ich dir abgeben (und dann selbst in PPs investieren ).
Nach zehn Jahren Feuerwehrerfahrung mit unzähligen Unfällen würde ich persönlich selbst bei einem Stehzeug niemals auf einen Airbag verzichten.
- comar1979
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Mille Miglia hat geschrieben:Ja, die Preise für die PP-Sitze sind nicht ohne.
Ich hab noch ein paar gewichtsreduzierte Stoff-Sensatec Sportsitze zum unglaublichen Schnäppchenpreis von - sagen wir - 2k € .
Die könnte ich dir abgeben (und dann selbst in PPs investieren ).
Nach zehn Jahren Feuerwehrerfahrung mit unzähligen Unfällen würde ich persönlich selbst bei einem Stehzeug niemals auf einen Airbag verzichten.
Mit dem Airbag hast Du vermutlich recht
Ich sehe immer nur Sitze für über 1000k.Fux96 hat geschrieben:So nen Satz Sportsitze (manuell / elektrisch) geht schon für gute 800 / 950€ übern Tisch!
Ich werde aber mal bei einem Sattler bei meinen Eltern ums Eck vorbei fahren,mal sehen was der zu dem Thema sagt (im Moment ist es eh nur ein Optik Manko)
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