Logisch, nur habe ich da einen Ansprechpartner und muß nicht wie beim Gebrauchten, den ich nicht vom Vertragshändler hab, immer hin und her rennen.misteran hat geschrieben:Seltsame Fehler kannst du auch beim neuem haben. Nur hast du in den ersten zwei Jahren Ruhe.
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Ja, hätte ich das Geld, hätte ich mir auch einen Neuen geholt bzw. einen mit < 10000km...Stuntdriver hat geschrieben:Genau das solltest du vorher abchecken.Dobi hat geschrieben:Sagen wir so, wenn ich doch zu BMW gehen sollte, diese Fehler finden die meine Werkstatt nicht gefunden hat, dann müssen sie ja dann doch bezahlen oder?
Hab ich eigentlich schonmal erwähnt, daß ich u.a. wegen solch nerviger Geschichten keinen Gebrauchten haben will? Lieber neu kaufen und solange fahren bis er völlig runtergeritten ist, oderein Ingolstädter Erdwall vor mir uff die Gass springt.
Mal schauen, wenn die die Probleme nicht beheben melde ich mich mal bei der ULC (Union Luxembourgeoise des Consommateurs) → Konsumentenschutz wo ich Mitglied bin, haben mich schon öfters geholfen. ;)
Und wenn sie auf Zeit spielen wollen (war heute da, hatte einen Termin und die haben den vergessen, ok, sollten es nicht, kann mal passieren), so dass ich die Lust verliere, dann haben sie es mit dem falschen zu tun, bin bei sowas ziemlich die hartnäckigste Person die ich kenne, sagte gerade auch meine Freundin. Die hier wären nicht die ersten. ^^
Allerdings bin ich hierbei ja klar im Recht oder?, hab 12 Monate Garantie und Elektronik, bzw. Sensor (oder was auch immer den ESP Fehler auslöst) sollten ja keine „Verschleißteile“ sein?
Ist zum Glück nur 5km von mir entfernt. ^^Stuntdriver hat geschrieben:Logisch, nur habe ich da einen Ansprechpartner und muß nicht wie beim Gebrauchten, den ich nicht vom Vertragshändler hab, immer hin und her rennen.misteran hat geschrieben:Seltsame Fehler kannst du auch beim neuem haben. Nur hast du in den ersten zwei Jahren Ruhe.
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Ich sehe es auch so daß du im Recht bist. Klar ist auch daß die nur die Chance haben etwas zu beheben was sie finden. Mal abgesehen davon daß sie logischerweise keine Lust auf zusätzliche Kosten haben.
Ich würde denen schreiben welchen Fehler euer Pannendienst gefunden hat und daß sie den beheben sollen. Andernfalls würdest du Ihnen die Kosten der Schadensbehebung in Rechnung stellen, bzw. forderst sie auf beim BMW-Händler die Behebung des Schadens in Auftrag zu geben (dann geht die Rechnung direkt an sie ).
Mein Kommentar zum Neuwagen sollte nicht überheblich klingen. Ich habe mir halt bislang immer Neuwagen in dem Preisbereich gekauft, den ich mir leisten konnte/wollte. Aber das macht jeder anders und ist so ja auch völlig ok. Nur mir sind meine Zeit und meine Nerven zu schade für so ein Rumgerenne und ein Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten. Also, bitte nicht negativ auffassen.
Ich würde denen schreiben welchen Fehler euer Pannendienst gefunden hat und daß sie den beheben sollen. Andernfalls würdest du Ihnen die Kosten der Schadensbehebung in Rechnung stellen, bzw. forderst sie auf beim BMW-Händler die Behebung des Schadens in Auftrag zu geben (dann geht die Rechnung direkt an sie ).
Mein Kommentar zum Neuwagen sollte nicht überheblich klingen. Ich habe mir halt bislang immer Neuwagen in dem Preisbereich gekauft, den ich mir leisten konnte/wollte. Aber das macht jeder anders und ist so ja auch völlig ok. Nur mir sind meine Zeit und meine Nerven zu schade für so ein Rumgerenne und ein Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten. Also, bitte nicht negativ auffassen.
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Frag mich nur ob die das machen, also selber zu BMW fahren da sie ja dann wohl behaupten werden dass es keinen Fehler gibt. ^^Stuntdriver hat geschrieben:Ich sehe es auch so daß du im Recht bist. Klar ist auch daß die nur die Chance haben etwas zu beheben was sie finden. Mal abgesehen davon daß sie logischerweise keine Lust auf zusätzliche Kosten haben.
Ich würde denen schreiben welchen Fehler euer Pannendienst gefunden hat und daß sie den beheben sollen. Andernfalls würdest du Ihnen die Kosten der Schadensbehebung in Rechnung stellen, bzw. forderst sie auf beim BMW-Händler die Behebung des Schadens in Auftrag zu geben (dann geht die Rechnung direkt an sie ).
Obwohl es ja schon das 3. mal ist dass ich deswegen bei ihnen war, allerdings war der Fehler dann immer vom Armaturenbrett verschwunden... War jetzt wieder fast die ganze letzte Woche, allerdings vor 2 Tagen ging das ESP auf einmal wieder.
Hab jetzt auch noch mal einen Freund gefragt, da der wen gut kennt der bei BMW arbeitet, ob der mir nicht einfach so nebenbei den Fehlerspeicher so auslesen könnte, mal schauen. Spätestens wenn meine Werkstatt einen offiziellen BMW Auszug habt müssen sie es ja wohl ernst nehmen.
Aah, nein, hab ich definitiv nicht so aufgenommen! ;)Stuntdriver hat geschrieben:Mein Kommentar zum Neuwagen sollte nicht überheblich klingen. Ich habe mir halt bislang immer Neuwagen in dem Preisbereich gekauft, den ich mir leisten konnte/wollte. Aber das macht jeder anders und ist so ja auch völlig ok. Nur mir sind meine Zeit und meine Nerven zu schade für so ein Rumgerenne und ein Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten. Also, bitte nicht negativ auffassen.
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Die alles entscheidende Frage ist doch: Sagt der Händler er unterstützt dich bei der Fehlerbehebung, oder tut er es nicht? Wenn er dir schriftlich gibt, im Falle daß das Fehlerspeicherauslesen bei BMW einen Fehler zu Tage fördert, die Behebung des Fehlers zu zahlen (ggf. nach Kostenvoranschlag), dann ist alles ok. Andernfalls kannst du von einem versteckten Mangel sprechen, ihn zur Reperatur desselben auffordern und im Falle einer Weigerung eine Wandlung des Kaufvertrags androhen.
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Wegen solche geschichten kaufe ich keinen Gebrauchten aus diesem Jahrhundert ;)Stuntdriver hat geschrieben:Genau das solltest du vorher abchecken.Dobi hat geschrieben:Sagen wir so, wenn ich doch zu BMW gehen sollte, diese Fehler finden die meine Werkstatt nicht gefunden hat, dann müssen sie ja dann doch bezahlen oder?
Hab ich eigentlich schonmal erwähnt, daß ich u.a. wegen solch nerviger Geschichten keinen Gebrauchten haben will? Lieber neu kaufen und solange fahren bis er völlig runtergeritten ist, oderein Ingolstädter Erdwall vor mir uff die Gass springt.
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Aah, ok, danke für die Beratung!, soll jetzt mal am Donnerstag zur Werkstatt zurück, mal schauen was die dann sagen. ;)Stuntdriver hat geschrieben:Die alles entscheidende Frage ist doch: Sagt der Händler er unterstützt dich bei der Fehlerbehebung, oder tut er es nicht? Wenn er dir schriftlich gibt, im Falle daß das Fehlerspeicherauslesen bei BMW einen Fehler zu Tage fördert, die Behebung des Fehlers zu zahlen (ggf. nach Kostenvoranschlag), dann ist alles ok. Andernfalls kannst du von einem versteckten Mangel sprechen, ihn zur Reperatur desselben auffordern und im Falle einer Weigerung eine Wandlung des Kaufvertrags androhen.
Sollen auch noch die Geometrie einstellen und die linke Seite des Fahrersitzes reparieren, dies verliert Luft, wurde mir vor dem kauf nicht gesagt, wussten es anscheinend selber nicht, allerdings haben sie auch gesagt dass sie es reparieren lassen werden.
Naja, kann mir schon vorstellen dass sie nicht gerade glücklich über die Situation sind dass die nachträglich noch soviel machen müssen..., ist allerdings auch nicht meine Schuld.
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Ich will denen auch nicht unterstellen daß sie alle Fehler eines Fahrzeugs kennen. Die versuchen logischerweise beim Ankauf so viele wie möglich zu entdecken um den Preis drücken zu können. Dann setzt ein Gedächtnisverlust ein und man schaut was passiert - alles Pferdehändler.
Wenn sie sich bei diesen Sachen kulant und unkompliziert verhalten sollte es ja auch wegen des Senors kein größeres Problem geben. Besprich mit Ihnen daß du den Wagen bei BMW checken läßt und wenn dort ein Fehler hinterlegt ist, dann läßt du dir für die Behebung der Sache einen Kostenvoranschlag machen und dackelst damit zum Gebrauchtwagenfuzzi. Dann sagt der entweder: Bekomme ich billiger repariert, bring den Wagen nächste Woche ist eine Sache von einer halben Stunde, oder er sagt dir zu die BMW-Rechnung zu zahlen (da ist dann eben der Punkt wo ich auf etwas Schriftliches bestehen würde). Der dritte Fall wäre eben daß er sich darum nicht kümmern will, dann käme die Wandlung in's Spiel. Aber jetzt hoffen wir einfach mal das Beste!
Wenn sie sich bei diesen Sachen kulant und unkompliziert verhalten sollte es ja auch wegen des Senors kein größeres Problem geben. Besprich mit Ihnen daß du den Wagen bei BMW checken läßt und wenn dort ein Fehler hinterlegt ist, dann läßt du dir für die Behebung der Sache einen Kostenvoranschlag machen und dackelst damit zum Gebrauchtwagenfuzzi. Dann sagt der entweder: Bekomme ich billiger repariert, bring den Wagen nächste Woche ist eine Sache von einer halben Stunde, oder er sagt dir zu die BMW-Rechnung zu zahlen (da ist dann eben der Punkt wo ich auf etwas Schriftliches bestehen würde). Der dritte Fall wäre eben daß er sich darum nicht kümmern will, dann käme die Wandlung in's Spiel. Aber jetzt hoffen wir einfach mal das Beste!
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