Dat Hermchen hat geschrieben:Na, er verkauft sie aber für nen R60 mit ABE. Also, Lügerich!
neeeeeeiiiiiiiiiin !!!!!!!!!!!
in der ABE des rades ist der R60 aufgeführt.
aaaaaaber, das rad muss auf dem R60 trotzdem abgenommen werden.
ABE bedeutet nicht nicht abnahmepflichtig.
ThomasB. hat geschrieben:
Blöd ist, wenn jemand dem Verkäufer glaubt und fährt dann so durch die Gegend.
Ohne das zu überprüfen --niemals kaufen.
sehr richtig !!
der paradefall ist nicht nur der ebay-verchecker sondern vielmehr der vertragshändlerverkäufer.
die karre wird neu gekauft, der vertragshändlerverkäufer klatscht noch schnell ein paar schicke alus drauf, spart sich die abnahme weil die wahrscheinlich sein provision mindert und drei jahre später stehen die leute vor einem wildkopfschüttelnden plakettenfuzzi, der ihnen irgendwas von einer ABE an die backe labert, die wahrscheinlich beim letzten frühjahrsreinemachen in die schwarze tonne gewandert ist.