sorry, manchmal geht's mit mir durch.
ThomasB. hat geschrieben:Fux96 hat geschrieben:Wenn die Dinger ne andere ET als die Serienfelgen haben musst die trotzdem eintragen Thomas!
Getapasquarkt
Nicht bei einer ABE, nicht verwechseln mit einem Gutachten.
Die ABE muß man dann im Fahrzeug mitführen.
Auch andere refengrößen muß man erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eintragen lassen.
Onkel Yossie wird und mal aufklären.
richtig ist, dass es Teilegutachten und ABEs gibt.
liegt ein teilegutachten vor muss die änderung
immer abgenommen werden.
liegt eine ABE vor, kommt es auf die darin aufgeführten auflagen an.
in nik's beispiel:
- die enzo h in 7jx16
et40 darf er mit 195/55 und 205/55 ohne abnahme fahren.
- 215/55 und 225/50 auf demselben rad müsste er dann abnehmen lassen obwohl ja eine ABE vorliegt
- würde er sich für die enzo h in 7jx16
et35 entscheiden müsste er sogar schon die 195er und die 205er abnehmen lassen
die pflicht berichtigung der fahrzeugpapiere hängt wiederum davon ab, welche änderung abgenommen wurde. ändert sich die leistung, die steuereinstufung oder die für's führen des fahrzeuges nötige führerscheinklasse o.ä, müssen die papiere unverzüglich berichtigt werden.
im falle einer tieferlegung oder rad/reifenkombi reicht die berichtigung, wie du schon gesagt hast, bei der nächsten befassung der zulassungsstelle mit den papieren (änderung der adresse nach umzug o.ä).