Wartezeit ... oder ... die Leidenzeit eines Badeners

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Stuntdriver
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Beitrag von Stuntdriver »

Angel130i hat geschrieben:ach was. die App sendet doch sicher automatisch eine Meldung mit den neuen Werten zum TüV und der trägt die neuen Werte sofort ein.
Immerhin könnte man das Iphone in der Hosentasche haben und während der Racecontroler mit dem Metermaß um's Auto wedelt, fährt man das Fahrwerk immer wieder 5cm hoch, dann wieder runter, solange bis er sich seine Walther PKK an die Schläfe führt und....
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bmwlover
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Beitrag von bmwlover »

Stuntdriver hat geschrieben:Walther PKK
Heckler & Koch P30 ist momentan "in" 8-)
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Fairy
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Beitrag von Fairy »

Von der Bilstein-Homepage ...

Gewinde- oder Schraubfahrwerke haben ein Außengewinde mit schraubbaren Federtellern, die die Feder aufnehmen. Dadurch kann die Karosserie stufenlos pro Achse nach dem individuellen Wunsch des Fahrers abgesenkt werden.
Auch nach der TÜV-Eintragung kann das Fahrwerk innerhalb des eingetragenen Verstellbereiches verstellt werden.
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Beitrag von bmwlover »

Fairy hat geschrieben:Von der Bilstein-Homepage ...

Gewinde- oder Schraubfahrwerke haben ein Außengewinde mit schraubbaren Federtellern, die die Feder aufnehmen. Dadurch kann die Karosserie stufenlos pro Achse nach dem individuellen Wunsch des Fahrers abgesenkt werden.
Auch nach der TÜV-Eintragung kann das Fahrwerk innerhalb des eingetragenen Verstellbereiches verstellt werden.
Ja, nur wenn der TÜV nur einen Wert eingetrageh hat, dann ist dein Verstellbereich eigentlich gleich null :mrgreen:
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ThomasB.
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Beitrag von ThomasB. »

Fairy hat geschrieben:Von der Bilstein-Homepage ...

Gewinde- oder Schraubfahrwerke haben ein Außengewinde mit schraubbaren Federtellern, die die Feder aufnehmen. Dadurch kann die Karosserie stufenlos pro Achse nach dem individuellen Wunsch des Fahrers abgesenkt werden.
Auch nach der TÜV-Eintragung kann das Fahrwerk innerhalb des eingetragenen Verstellbereiches verstellt werden.

Ergänzung:
•Tieferlegung von ca. 30-50 mm vorne und hinten
Eingetragener Verstellbereich von bis zu 20 mm im eingebauten Zustand an beiden Achsen
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Fairy
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Beitrag von Fairy »

Ich hab den Bilstein-Jungs grad mal ne Mail gesandt und den Kfz-Schein beigelegt ... habe dabei auf meine Absicht hingewiesen die Karre etwas höher zu setzen und hierzu auch klare Zahlenangaben gemacht. Natürlich habe ich danach noch um ihre Bestätigung gebeten, dass ich auch nach der Höherlegung ohne zusätzlichen TÜV-Besuch und Zusatzeintragung sorgenfrei herumfahren kann ... :mrgreen:

Wie sprach schon unser National-Franzl ... :fairy: ... schau mer amol ... :kaffee:
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Beitrag von yossarian2.0 »

o.k. ich wollt's euch eigentlich nicht sagen.

aber, die frage ob man bei der abnahme von gewindefahrwerken nur den tatsächlichen istzustand dokumentiert oder sich die (durch den erhöhten schreibaufwand) grössere mühe macht und den wirklich zulässigen verstellbereich einträgt, ist unter tüffis eine glaubenseinstellung.
die einen argumentieren halt: "ich schreib nur was ich selber geprüft habe."
die anderen sagen: "ich trag den gesamten verstellbereich ein, weil sonst ein gewindefahrwerk keinen sinn macht."
joachim hat halt einen der ersten kategorie erwischt. da hätte der herr tuner aber auch mal ein bisschen auf den tüffi einwirken können, meiner meinung nach.

in manchen teilegutachten steht auch explizit drin, dass der aktuelle abstand radmitte-unterkante radausschnitt zu ermitteln und dokumentieren ist, dann sind einem die hände gebunden, ausser man hat mächtig dicke eier.

in joachim's fall sieht die sache allerdings so aus: das teilegutachten TU-025061-E0-014 fordert eigentlich vom tüffi, dass er den verstellbereich dokumentiert:

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es wird sogar ein konkreter textvorschlag gemacht:

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ich gab dazu jetzt mal keine persönliche wertung ab.
es iss halt alles so, wie's iss

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Beitrag von yossarian2.0 »

Fairy hat geschrieben:Ich hab den Bilstein-Jungs grad mal ne Mail gesandt und den Kfz-Schein beigelegt ... habe dabei auf meine Absicht hingewiesen die Karre etwas höher zu setzen und hierzu auch klare Zahlenangaben gemacht. Natürlich habe ich danach noch um ihre Bestätigung gebeten, dass ich auch nach der Höherlegung ohne zusätzlichen TÜV-Besuch und Zusatzeintragung sorgenfrei herumfahren kann ... :mrgreen:
das ist unfug: bilstein kann dir das nicht bestätigen. und wenn sie es täten wäre die bestätigung absolut wertlos.
das ist genauso als ob dir pirelli bestätigen würde, dass du auch noch mit 1,2 mm restprofiltiefe fahren darfst.
es iss halt alles so, wie's iss

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Beitrag von Fairy »

Den von dir hereingezauberten Passus habe ich auch gefunden, bloß konnte ich ihn nicht kopieren und reinstellen, Yossi.

Ich warte jetzt mal ab was die Herren schreiben und abhängig davon werde ich dann wahrscheinlich auf "Nachbesserung" drängen müssen ... kostenfrei ... versteht sich ... :kaffee:
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Beitrag von ThomasB. »

Das habe ich auch gerade im Gutachten gelesen und ging davon aus das es so eingetragen wurden.
Joachim hast du Serienbereifung auf den 216er?
Auch das habe ich gelesen:
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Beitrag von yossarian2.0 »

Fairy hat geschrieben:Den von dir hereingezauberten Passus habe ich auch gefunden, bloß konnte ich ihn nicht kopieren und reinstellen, Yossi.

Ich warte jetzt mal ab was die Herren schreiben und abhängig davon werde ich dann wahrscheinlich auf "Nachbesserung" drängen müssen ... kostenfrei ... versteht sich ... :kaffee:
nachbesserung bei wem ?


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Beitrag von Fairy »

225 vorne ist nicht Serie, aber eingetragen, Tom ...
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Beitrag von ThomasB. »

Fairy hat geschrieben:225 vorne ist nicht Serie, aber eingetragen, Tom ...
Dann lies mal das eingerahmte.
Wurden die mit dem B14 eingetragen?
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Beitrag von Fairy »

Na beim LUschen ... ihr sagt es doch ... ein verstellbares FW sollte auch als ein verstellbares FW eingetragen werden ...
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Beitrag von Fairy »

ThomasB. hat geschrieben:
Fairy hat geschrieben:225 vorne ist nicht Serie, aber eingetragen, Tom ...
Dann lies mal das eingerahmte.
Wurden die mit dem B14 eingetragen?
Ja
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