Wartezeit ... oder ... die Leidenzeit eines Badeners
- yossarian2.0
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das ist kein witz.
das ist einfach traurig.
klar kannst du höchst- und niedrigstand eintragen lassen, dann fehlen dir aber immer noch alle zwischenstände.
eine feder kann sich setzen, aber in joachims fall wurde nicht der abstand zwischen radmitte und radhauskante eingetragen (welcher sich ja durch eine sich setzende feder ändern würde) sondern der abstand vom verstellring zu einem anderen feststehenden fahrwerksteil. und der ändert sich durch eine sich setzende feder nicht, sondern nur wenn man den verstellring dreht.
das ist einfach traurig.
klar kannst du höchst- und niedrigstand eintragen lassen, dann fehlen dir aber immer noch alle zwischenstände.
eine feder kann sich setzen, aber in joachims fall wurde nicht der abstand zwischen radmitte und radhauskante eingetragen (welcher sich ja durch eine sich setzende feder ändern würde) sondern der abstand vom verstellring zu einem anderen feststehenden fahrwerksteil. und der ändert sich durch eine sich setzende feder nicht, sondern nur wenn man den verstellring dreht.
es iss halt alles so, wie's iss
Klar, aber dann musst du vor Ort dein Auto hoch und runterschraubenStuntdriver hat geschrieben:
Aber könnte man (natürlich gegen erhöhte Gebühr) den TÜVi sowohl den höchten als auch den tiefsten einzustellenden Wert abnehmen und beide eintragen lassen?
Mal noch die unvermeidliche Fangfrage: Der TÜVi nimmt das Fahrzeug ja im neuwertigen Zustand ab, wenn sich das dann noch setzt wäre man ja schon dann im illegalen Bereich, oder? Dass das natürlich nicht geprüft werden wird solange nichts schleift steht dabei jetzt mal außer Frage, aber das ist ja schon ein Witz wenn man sich anschaut was da für eine Korinthenkackerei betrieben wird.
- Fairy
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Danke dass du mich nicht der Proleten-Truppe zuordnest ... Es ist für einen Laien trotzdem schwer verständlich mit dem Ganzen klar zu kommen.
Das Teil ist flexibel einstellbar von 30 bis 50 mm Tieferlegung ... :roll: ... ??
Das Ding wird auf 30 mm eingestellt, jetzt müsste der "genehmigte" Teil bis zur Maximalabsenkung von 50 mm gehen ... oder ... :roll: ... ??
Oder stellen die auf 20 mm ein und das Ding ist dann bis zur 40 mm-Grenze absenkbar ... :roll: ... ??
Wer soll da noch durchblicken ...
Das Teil ist flexibel einstellbar von 30 bis 50 mm Tieferlegung ... :roll: ... ??
Das Ding wird auf 30 mm eingestellt, jetzt müsste der "genehmigte" Teil bis zur Maximalabsenkung von 50 mm gehen ... oder ... :roll: ... ??
Oder stellen die auf 20 mm ein und das Ding ist dann bis zur 40 mm-Grenze absenkbar ... :roll: ... ??
Wer soll da noch durchblicken ...
- Stuntdriver
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Gnarf, aber wenn Höchst- und Niedrigststand ok sind muß doch dazwischen auch alles ok sein, da fängt doch nichts dazwischen an zu schleifen. Dieses Bürokratenpack!yossarian2.0 hat geschrieben:das ist kein witz.
das ist einfach traurig.
klar kannst du höchst- und niedrigstand eintragen lassen, dann fehlen dir aber immer noch alle zwischenstände.
Ich fasse zusammen:
REVOLUCIÓN!
Vereinfacht gesagt, ist ein in der Höhe einstellbares Fahrwerk in Deutschland nur zulässig, wenn du es einmal einstellt und dann die Finger davon lässt.
- Stuntdriver
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Ich verstehe das so, grundsätzlich sagt das Teilegutachten dem TÜVi, von 30 bis 50 ist das getestet und geteilegutachtet, jetzt schau du ob es mit dem eingestellten Wert an ebendiesem Fahrzeug unproblematisch ist (nicht schleift etc.). Der TÜVi checkt bei 37,5 vorne und 33,987 hinten, stellt fest daß es passt und trägt das ein. Setzt sich alles jetzt nochmal um einen siebenachtel Millimeter sagt der TÜVi: Ja daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaas habe ich ja niemals geprüft und abgenommen da kann ich doch nix dafür daß es den Fairy mit zunächst schleifenden, dann platzenden Reifen aus der Kurve gehauen hat.Fairy hat geschrieben:Danke dass du mich nicht der Proleten-Truppe zuordnest ... Es ist für einen Laien trotzdem schwer verständlich mit dem Ganzen klar zu kommen.
Das Teil ist flexibel einstellbar von 30 bis 50 mm Tieferlegung ... :roll: ... ??
Das Ding wird auf 30 mm eingestellt, jetzt müsste der "genehmigte" Teil bis zur Maximalabsenkung von 50 mm gehen ... oder ... :roll: ... ??
Oder stellen die auf 20 mm ein und das Ding ist dann bis zur 40 mm-Grenze absenkbar ... :roll: ... ??
Wer soll da noch durchblicken ...
Das verstehst du richtig. Allerdings ists paar mm nicht so dramatisch. Und du aber das Fw komplett hochgedreht abnehmen lässt und dann ne Woche später 2,5cm tiefer rundum fährst siehts wohl anders aus.Stuntdriver hat geschrieben:Ich verstehe das so, grundsätzlich sagt das Teilegutachten dem TÜVi, von 30 bis 50 ist das getestet und geteilegutachtet, jetzt schau du ob es mit dem eingestellten Wert an ebendiesem Fahrzeug unproblematisch ist (nicht schleift etc.). Der TÜVi checkt bei 37,5 vorne und 33,987 hinten, stellt fest daß es passt und trägt das ein. Setzt sich alles jetzt nochmal um einen siebenachtel Millimeter sagt der TÜVi: Ja daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaas habe ich ja niemals geprüft und abgenommen da kann ich doch nix dafür daß es den Fairy mit zunächst schleifenden, dann platzenden Reifen aus der Kurve gehauen hat.Fairy hat geschrieben:Danke dass du mich nicht der Proleten-Truppe zuordnest ... Es ist für einen Laien trotzdem schwer verständlich mit dem Ganzen klar zu kommen.
Das Teil ist flexibel einstellbar von 30 bis 50 mm Tieferlegung ... :roll: ... ??
Das Ding wird auf 30 mm eingestellt, jetzt müsste der "genehmigte" Teil bis zur Maximalabsenkung von 50 mm gehen ... oder ... :roll: ... ??
Oder stellen die auf 20 mm ein und das Ding ist dann bis zur 40 mm-Grenze absenkbar ... :roll: ... ??
Wer soll da noch durchblicken ...
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Nö, das macht dann eben der Fahrwerksbastler und fährt zweimal hin.bmwlover hat geschrieben:Klar, aber dann musst du vor Ort dein Auto hoch und runterschraubenStuntdriver hat geschrieben:
Aber könnte man (natürlich gegen erhöhte Gebühr) den TÜVi sowohl den höchten als auch den tiefsten einzustellenden Wert abnehmen und beide eintragen lassen?
Mal noch die unvermeidliche Fangfrage: Der TÜVi nimmt das Fahrzeug ja im neuwertigen Zustand ab, wenn sich das dann noch setzt wäre man ja schon dann im illegalen Bereich, oder? Dass das natürlich nicht geprüft werden wird solange nichts schleift steht dabei jetzt mal außer Frage, aber das ist ja schon ein Witz wenn man sich anschaut was da für eine Korinthenkackerei betrieben wird.
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yossarian2.0 hat geschrieben:fakt ist:
- weil fairy nicht zur bevorzugten zielgruppe der badener bullerei zählt wird höchstwahrscheinlich keiner die paar milimeter bemerken.
- wäre fairy 20, hätte erhöht starken bartwuchs, würde nach knoblauch riechen, hätte diesen muslimischen glücksbringer am spiegel baumeln und hätte ein brüllrohr an der karre, würde von der sternchengeilen ordnungsmacht angehalten, hätte ne freche fresse ... dann würde der mo.2 zur nächsten prüfstelle geleitet und man würde im tausendstel bereich nachmessen. fairy würde per taxi heimfahren und hätte ne anzeige wegen fahren ohne betriebserlaubnis am %&?$§#.
fakt ist auch dass der Fairy wenn er z.B. zur Tuning World ins feindliche Ausland nach FN reist automatisch aussieht wie 25, sein BMW röhrt wie ein Elch und der Duftbaum irgendwie an ein original Cannabis Blatt erinnert.
und wenn da nicht jede halbe Umdrehung in einem Bereich von 5cm um den Istzustand in Schein und Prüfbericht wohlwollende Erwähnung findet wird die Karre stillgelegt. scheixx jugendliches Tuninggesox.
- Stuntdriver
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Wir schon, aber der penibel nachmessende Racecontroler könnte theoretisch einen Zwergenaufstand machen.Fairy hat geschrieben:Ihr gebt also meiner "Höherstellung", die mich ja noch weiter vom Tüning-Bruder entfernt, euren Segen ... :roll: ... ??
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Nachdem ich einen hervorragenden Tüvi hatte, der zuvor sowohl im Fahrwerksbereich bei BMW, als auch bei KW arbeitete, hat er mir aus genau diesem Grund nicht den Istwert, sondern den voraussichtlichen Wert, wenn sich das Fahrwerk gesetzt hat, eingetragen.Stuntdriver hat geschrieben:
Aber könnte man (natürlich gegen erhöhte Gebühr) den TÜVi sowohl den höchten als auch den tiefsten einzustellenden Wert abnehmen und beide eintragen lassen?
Mal noch die unvermeidliche Fangfrage: Der TÜVi nimmt das Fahrzeug ja im neuwertigen Zustand ab, wenn sich das dann noch setzt wäre man ja schon dann im illegalen Bereich, oder? Dass das natürlich nicht geprüft werden wird solange nichts schleift steht dabei jetzt mal außer Frage, aber das ist ja schon ein Witz wenn man sich anschaut was da für eine Korinthenkackerei betrieben wird.
- Stuntdriver
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Ach bisschen TippEx, eine Schreibmaschine und etwas guter Wille....Fairy hat geschrieben:Ok ... ich stelle es höher und jage den CSi nochmal durch den TÜV ... aber dann ist Ende ...
Wenn man jetzt nach yossis Erklärung geht: warum hat dann dieser Experte nicht an den starren Fahrwerksteilen gemessen?`Und warum wechselst jemand von BMW und KW zum TÜV?Mille Miglia hat geschrieben:Nachdem ich einen hervorragenden Tüvi hatte, der zuvor sowohl im Fahrwerksbereich bei BMW, als auch bei KW arbeitete, hat er mir aus genau diesem Grund nicht den Istwert, sondern den voraussichtlichen Wert, wenn sich das Fahrwerk gesetzt hat, eingetragen.Stuntdriver hat geschrieben:
Aber könnte man (natürlich gegen erhöhte Gebühr) den TÜVi sowohl den höchten als auch den tiefsten einzustellenden Wert abnehmen und beide eintragen lassen?
Mal noch die unvermeidliche Fangfrage: Der TÜVi nimmt das Fahrzeug ja im neuwertigen Zustand ab, wenn sich das dann noch setzt wäre man ja schon dann im illegalen Bereich, oder? Dass das natürlich nicht geprüft werden wird solange nichts schleift steht dabei jetzt mal außer Frage, aber das ist ja schon ein Witz wenn man sich anschaut was da für eine Korinthenkackerei betrieben wird.
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