Wandlung... ?!

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dognose
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Wandlung... ?!

Beitrag von dognose »

So, hab gerade im Anderen Beitrag den MT Beitrag angesehen und gönne dem hier jez mal n extra topic, da ich ja bekanntlich dazu neige, OT zu werden :P

Im MT-Fred meinte einer:

"bring ihn zur nachbesserung, klappts nach einmal nicht, hast du recht auf n neuen Wagen, da er noch kein Jahr alt ist"

Bin ich da falsch informiert, oder wasn los da ?!

Meineswissens ist die Frist ein halbes Jahr, und dem ganzen sind 3 nachbesserungsversuche am SELBEN Teil gesetzt, oder ?!

gruss, dognose
Malvinen
Gast
Gast

Beitrag von Malvinen »

Wo du dich ueberall rumtreibst :mrgreen:

Kenne mich da nett so recht aus, aber es ist definitiv mehr als einmal Nachbessern. Und umsonst ist Wandlung auch nicht, das vergessen da die
meisten.
ForumOWNER
Gast
Gast

Beitrag von ForumOWNER »

Moin

Ja, drei Nachbesserungen muß der Fahrzeugbesitzer dem Händler einräumen. Bei einer Wandlung werden auf jeden Fall die schon gefahrenen Kilometer abgezogen, man hat nicht automatisch den Anspruch auf ein Neufahrzeug sondern nur den Kaufpreis, abzüglich der schon erwähnten Gebrauchzeitraums.
stargate
Gast
Gast

Beitrag von stargate »

*g*
im Motortalk treiben sich aber lauter so möchtegern besserwisser und :censored: rum. Komischerweise sammeln sich die dort irgendwie!

Da gibts einen Thread in dem einer behauptet hat er hätte als neueste Tuningaktion seine Vanos in den Kofferraum verlegt. ^^
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