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@horst: bei den durchschraub-distanzen isses ziemlich egal welcher hersteller. also von der qualität her mein ich jetzt. sind ja nur platten mit löchern drin. allerdings gibt es je nach hersteller andere "bandbreiten" was die laut gutachten, zulässigen effektiv-einpresstiefen am fahrzeug angeht.
welche rad/reifen-kombi hast du denn jetzt genau drauf ?
yossarian hat geschrieben:@horst: bei den durchschraub-distanzen isses ziemlich egal welcher hersteller. also von der qualität her mein ich jetzt. sind ja nur platten mit löchern drin. allerdings gibt es je nach hersteller andere "bandbreiten" was die laut gutachten, zulässigen effektiv-einpresstiefen am fahrzeug angeht.
welche rad/reifen-kombi hast du denn jetzt genau drauf ?
Sind die 216er mit 225 vorne und 245 hinten.
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Sieger des Coronaliga Tippspiels 2020 und des BuLi Tippspiels 20/21
Horst hat geschrieben:
Sind die 216er mit 225 vorne und 245 hinten.
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also per einzelabnahme abgenommen.
hast du deine fahrzeugpapiere schon berichtigen lassen ?
für die kombi gibt' von H&R und eibach ziemlich freie hand. bis zu 20 mm pro seite. allerdings nur mit ausreichend hergestellter radabdeckung und freigängigkeit.
yossarian hat geschrieben:
also per einzelabnahme abgenommen.
hast du deine fahrzeugpapiere schon berichtigen lassen ?
Zu beidem ja.
yossarian hat geschrieben:für die kombi gibt' von H&R und eibach ziemlich freie hand. bis zu 20 mm pro seite. allerdings nur mit ausreichend hergestellter radabdeckung und freigängigkeit.
Muss aber auch abgenommen werden oder?
Ich denke ja mal das 10-12mm reichen. Soll ja nicht zu weit rausstehen sondern nur nen bisschen rauskommen um bündig abzuschließen.
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jupp.
von H&R gibt's auch scheiben mit ABE aber ab 10mm musst du dann trotzdem abnehmen lassen. 5mm wären eintragungsfrei. ist aber ne normale §19(3)-abnahme, d.h. den prüfbericht der abnahme mitzuführen reicht. eintragung in die fahrzeugpapiere muss erst bei nächster befassung der zulassungsstellen mit den papieren erfolgen, bsp. wenn sich deine adresse ändert.
yossarian hat geschrieben:jupp.
von H&R gibt's auch scheiben mit ABE aber ab 10mm musst du dann trotzdem abnehmen lassen. 5mm wären eintragungsfrei. ist aber ne normale §19(3)-abnahme, d.h. den prüfbericht der abnahme mitzuführen reicht. eintragung in die fahrzeugpapiere muss erst bei nächster befassung der zulassungsstellen mit den papieren erfolgen, bsp. wenn sich deine adresse ändert.
Sollte 19(3) sein. So wie die Rad/Reifenkombi auch sein sollte.
Und bei meinem Prüfbert ne 21 irgendwas wurde
Am besten also zusammen Fahrwerk und Platten eintragen lassen. Man die ganzen Kohlen wieder.
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Horst hat geschrieben:
Sollte 19(3) sein. So wie die Rad/Reifenkombi auch sein sollte.
Und bei meinem Prüfbert ne 21 irgendwas wurde
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nope.
eine abnahme nach 19(3) gibt's nur wenn für die änderung ein teilegutachten/ABE/EG-genehmigung vorliegt und die änderung und das fahrzeug dort haarklein aufgeführt sind.
für die 225er auf der 216er gibt es kein teilegutachten/ABE/EG-genehmigung. dem dekra-prüfbert blieb also keine andere wahl.