BMW 130i & KW Komplettfahrwerk 20/20
Ok, danke.
- comar1979
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Ich hab mir gerade noch mal das Gutachten auf der KW Homepage angesehen! Im Gutachten ist der 1K4 und die anderen Modelle aufgeführtalberich hat geschrieben:Ok, danke.
Ich versuche mal das Gutachten als PDF anzuhängen... Alternativ das FW für den VFL anzeigen lassen und dann das Gutachten einsehen.
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comar1979 hat geschrieben:Ich hab mir gerade noch mal das Gutachten auf der KW Homepage angesehen! Im Gutachten ist der 1K4 und die anderen Modelle aufgeführtalberich hat geschrieben:Ok, danke.
Ich versuche mal das Gutachten als PDF anzuhängen... Alternativ das FW für den VFL anzeigen lassen und dann das Gutachten einsehen.
awwer uffbasse: einzelabnahme notwendig bei nicht-serienmässiger bereifung.
es iss halt alles so wie's iss
Daaafuuuq!
Würde ich mit meinen 4x BBS CK008 225/40 R18 ET45 Rädern also zur Einzelabnahme müssen, wenn ich das KW nähme?
Und mit meiner Winterbereifung (M208, ET anders, auch 225/40 R18) nochmal?
Hauptsache fette Oiml!
Würde ich mit meinen 4x BBS CK008 225/40 R18 ET45 Rädern also zur Einzelabnahme müssen, wenn ich das KW nähme?
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- comar1979
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Verstesch isch nisch... Gilt das nur für die FL oder auch für die VFL? Mein FW wurde ja von einem TÜV´i direkt bei der Werkstatt eingetragen trotz meiner Reifen/Felgen/Spurplatten Kombo.yossarian2.0.1 hat geschrieben: awwer uffbasse: einzelabnahme notwendig bei nicht-serienmässiger bereifung.
Kann eine Einzelabnahme so in einer Werkstatt durchgeführt werden oder muss der Wagen damit direkt zu so einem TÜV Center?
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es iss halt alles so wie's iss
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comar1979 hat geschrieben:Verstesch isch nisch... Gilt das nur für die FL oder auch für die VFL? Mein FW wurde ja von einem TÜV´i direkt bei der Werkstatt eingetragen trotz meiner Reifen/Felgen/Spurplatten Kombo.yossarian2.0.1 hat geschrieben: awwer uffbasse: einzelabnahme notwendig bei nicht-serienmässiger bereifung.
Kann eine Einzelabnahme so in einer Werkstatt durchgeführt werden oder muss der Wagen damit direkt zu so einem TÜV Center?
versteht keiner, weil's auch kompletter schwachsinn ist.
einzelabnahmen werden auch in werkstätten durchgeführt.
für dich ist die art der abnahme dann eben an dem untersuchungsbericht zu erkennen. wenn drauf steht: "gutachten zur erstellung einer betriebserlaubnis nach §21/§19(2)" war's ne einzelabnahme. ansonsten würde draufstehen: "änderungsabnahme nach §19(3)" und wäre in deinem fall ungültig.(aber wir verraten dich nicht!)
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gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen... mir wurde damals ein "Gutachten zur erlangung der Betriebserlaubnis" ausgestellt. Dann bin ich zur Zulassungsstelle und hab meine Spurplatten/Z4 Winterfelgen&Reifen und das KW Fahrwerk in meinen FZ Schein eintragen lassen (hat jetzt zwei Seiten )
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@ Yossi: Wie gut das wir dich haben ! Diese ganze TÜV/Gutachten/ABE Scheixxe blickt doch wirklich keiner mehr
Ich bin langsam für einen "Onkel Yossi" Tag im Forum! Mit einem schönen Banner und einem Thread in dem wir alle schreiben können wie lieb wir Dich haben . Dannach tanzen wir noch eine Runde ums goldene Kalb...
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comar1979 hat geschrieben:gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen... mir wurde damals ein "Gutachten zur erlangung der Betriebserlaubnis" ausgestellt. Dann bin ich zur Zulassungsstelle und hab meine Spurplatten/Z4 Winterfelgen&Reifen und das KW Fahrwerk in meinen FZ Schein eintragen lassen (hat jetzt zwei Seiten )
du kommst in den himmel !!!!!
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Marco schon, ja. Du allerdings......yossarian2.0.1 hat geschrieben:comar1979 hat geschrieben:gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen... mir wurde damals ein "Gutachten zur erlangung der Betriebserlaubnis" ausgestellt. Dann bin ich zur Zulassungsstelle und hab meine Spurplatten/Z4 Winterfelgen&Reifen und das KW Fahrwerk in meinen FZ Schein eintragen lassen (hat jetzt zwei Seiten )
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Oh mann, dann muss ich wenn ich zur Werkstatt fahre, meine Winterräder auch noch mitnehmen.
Aber das gilt ja für jedes Fahrwerk oder?
Hauptsache fette Oiml!
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nein.Santino hat geschrieben: Aber das gilt ja für jedes Fahrwerk oder?
Hauptsache fette Oiml!
diese Auflage steht eigentlich nur in Gutachten von gewindefahrwerken.
wundert mich jetzt selbst ein bissel.
aber das bestätigt wieder den Trend, dass immer mehr BULLSHIT in die Gutachten geschrieben wird.
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Ja gut äh kacke. Aber bis nächsten April/Mai ust ja noch ne Weile hin.
Weiss eh noch nicht was ich will.
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öhm.... Yossi? Bei Tieferlegungsfedern wird aber der Gesammtfederweg nicht geändert, nur der Ruhestand. Bei Gewindefahrwerke wird aber den ganzen Federweg verschoben. Macht also durchaus Sinn dass dann extra nachgeschaut wird ob die Freigangigkeit bei maximaler Einfederung gewährleistet ist.yossarian2.0.1 hat geschrieben:nein.Santino hat geschrieben: Aber das gilt ja für jedes Fahrwerk oder?
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aber das bestätigt wieder den Trend, dass immer mehr BULLSHIT in die Gutachten geschrieben wird.
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