erste Inspektion nach einem Monat?
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Ismael
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erste Inspektion nach einem Monat?
Hallo Forum,
ich bin jetz seit 4 Wochen im Besitz eines 116i (Neuwagen) und habe bisher auch viel Spaß an dem Wagen. Seit dem 1.12.06 zeigt mir der Bordcomputer aber an, dass ich zum Service muss. Die Warnlampe geht an und da steht Service bei 25000 km (habe gerade mal 500 auf der Uhr) oder (und das ist das Problem) in 12/2006.
Da ich noch nie einen Neuwagen hatte, bin ich doch ziemlich irritiert. Ist das normal, dass man schon nach einem Monat eine Inspektion machen muss oder was hat das zu bedeuten? Hat mir der Händler etwa einen Wagen angedreht, der bei ihm schon 2 Jahre rumstand? Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?
Grüße
Ismael
ich bin jetz seit 4 Wochen im Besitz eines 116i (Neuwagen) und habe bisher auch viel Spaß an dem Wagen. Seit dem 1.12.06 zeigt mir der Bordcomputer aber an, dass ich zum Service muss. Die Warnlampe geht an und da steht Service bei 25000 km (habe gerade mal 500 auf der Uhr) oder (und das ist das Problem) in 12/2006.
Da ich noch nie einen Neuwagen hatte, bin ich doch ziemlich irritiert. Ist das normal, dass man schon nach einem Monat eine Inspektion machen muss oder was hat das zu bedeuten? Hat mir der Händler etwa einen Wagen angedreht, der bei ihm schon 2 Jahre rumstand? Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?
Grüße
Ismael
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Deleted User 53
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Deleted User 1002
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Ismael
- Gast

Hallo nochmals und danke für die Antworten. Auf dem Fahrzeugschein steht das Datum aber nicht, oder? Da steht nur die Erstzulassung und die war natürlich im Nov. 2006. Das einzige andere Datum, das ich finden konnte ist 25.1.06 im Feld (6) (Datum zu: Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE). Damit kann ich wohl nichts anfangen, oder?
Und den Fahrzeugbrief habe ich leider nicht, weil ich nicht das nötige Kleingeld hatte, um den 1er komplett zu bezahlen.
Ich kann mir aber auch wirklich nicht vorstellen, dass der Wagen schon jahrelang rumstand. Der verkauft sich doch gut. Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl bei der Sache.
Grüße
Ismael
Und den Fahrzeugbrief habe ich leider nicht, weil ich nicht das nötige Kleingeld hatte, um den 1er komplett zu bezahlen.
Ich kann mir aber auch wirklich nicht vorstellen, dass der Wagen schon jahrelang rumstand. Der verkauft sich doch gut. Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl bei der Sache.
Grüße
Ismael
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Deleted User 1002
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Ismael
- Gast

ich würde das für einen BC-Fehler halten @Ismael.
Bei mir steht seit der Auslieferung als TÜV-Termin 2007 drin, obwohl Neuwagen doch 3 Jahre haben (Plakette sagt auch 2008).
Selbst nach meinem Ölwechsel bei 30.000 stand das immer noch drin, wurde nicht upgedated.
Also ich denke, die sollen mal auf den BC gucken, nicht in den Motor...
Bei mir steht seit der Auslieferung als TÜV-Termin 2007 drin, obwohl Neuwagen doch 3 Jahre haben (Plakette sagt auch 2008).
Selbst nach meinem Ölwechsel bei 30.000 stand das immer noch drin, wurde nicht upgedated.
Also ich denke, die sollen mal auf den BC gucken, nicht in den Motor...
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Deleted User 1002
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Flow
- Gast

Auf jeden Fall gibt es da was bei "Jahreswagen", da sind es 12 Monate - guckstu ==> hierFlow hat geschrieben:Soweit ich weiss gibt es da eine Frist ab wann ein Wagen nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf. Ich meine es waren 12 Monate.. wurde mich an Deiner Stelle da mal schlau machen...
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Ismael
- Gast

Ach naja, der Wagen hat ja, soweit ich weiß, keine Macken. Insofern müßte wohl nur der Bordcomputer eingestellt werden.
Und rechtliche Schritte wären wohl auch sinnlos.
Mal einen kurzen Auszug aus einem Urteil: Landgericht Coburg Az.: 12 O 694/01
...
1. Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass im Verkauf eines Neuwagens durch den Kraftfahrzeughändler grundsätzlich die Zusicherung enthalten ist, dass das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (vgl. BGH NJW 1980, 2127). Ein Fahrzeug ist dabei "fabrikneu" in diesem Sinne, wenn es nicht benutzt worden ist, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderung in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (vgl. BGH NJW 2000, 2018) . ...
...
Dahingestellt kann bleiben, ob die Zusicherung "Neufahrzeug" - soweit wie hier keine "Fabrikneuheit" zugesichert worden war - grundsätzlich auch eine zeitliche Komponente aufweist. Bei dem hier unstrittig gegebenen Sachverhalt, dass durch das Stehen keine Mängel entstanden sind, ist der Zeitraum von knapp 18 Monaten zwischen Herstellung des Fahrzeuges und Verkaufszeitpunkt noch mit dem Begriff Neuwagen zu vereinbaren.
Und rechtliche Schritte wären wohl auch sinnlos.
Mal einen kurzen Auszug aus einem Urteil: Landgericht Coburg Az.: 12 O 694/01
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1. Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass im Verkauf eines Neuwagens durch den Kraftfahrzeughändler grundsätzlich die Zusicherung enthalten ist, dass das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (vgl. BGH NJW 1980, 2127). Ein Fahrzeug ist dabei "fabrikneu" in diesem Sinne, wenn es nicht benutzt worden ist, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderung in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (vgl. BGH NJW 2000, 2018) . ...
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Dahingestellt kann bleiben, ob die Zusicherung "Neufahrzeug" - soweit wie hier keine "Fabrikneuheit" zugesichert worden war - grundsätzlich auch eine zeitliche Komponente aufweist. Bei dem hier unstrittig gegebenen Sachverhalt, dass durch das Stehen keine Mängel entstanden sind, ist der Zeitraum von knapp 18 Monaten zwischen Herstellung des Fahrzeuges und Verkaufszeitpunkt noch mit dem Begriff Neuwagen zu vereinbaren.
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rooots
- Gast

Irrtum.maze hat geschrieben:datum der genehmigung ist äquivalent mit dem baujahr, d.h. dein auto wurde im Jänner 06 produziert.
In meinem Typenschein steht bei Genehmigungsdatum auch der 25.01.2006, gebaut wurde er aber in KW44 (Anfang November).
Das Genehmigungsdatum hat nichts mit dem Produktionsdatum zu tun!
Zum Problem selbst: Da hilft nur ein Check beim Händler
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Ismael
- Gast

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rooots
- Gast

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Ismael
- Gast

So, ich löse mal auf: War heute beim Händler. Die Inspektion war natürlich quatsch. Der Händler hätte wohl bei der Fahrzeugübergabe den Bordcomputer einstellen und das Datum der Inspektion anpassen müssen. War innerhalb von 2 Minuten erledigt (jedenfalls wenn man die Dauer der unnötigen Fahrt zum Händler nicht mit einrechnet) :roll:
Außerdem hat das Datum zu "Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE" im Fahrzeugschein wirklich nichts mit dem Herstellungsdatum zu tun, wie roots schon richtig sagte. Mein Einser ist in der letzten Septemberwoche gebaut worden.
Grüße
Ismael
Außerdem hat das Datum zu "Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE" im Fahrzeugschein wirklich nichts mit dem Herstellungsdatum zu tun, wie roots schon richtig sagte. Mein Einser ist in der letzten Septemberwoche gebaut worden.
Grüße
Ismael
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