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Rückgabe eines Gebrauchtwagen ??

Rückgabe eines Gebrauchtwagen ??

Beitragvon marius23 » 22.02.2009, 22:05

Guten Abend,
ich habe mir damals einen 116i Gebrauchtwagen zugelegt.
Jetzt als ich mich auf die Suche nach einem neuen begab und bei den Händlern angab, dass ich meinen Inzahlung geben möchte, fragte mich ein Verkäufer ob ich eigentlich gewusst hätte, dass der Vorbesitzer "Sixt" gewesen ist. Das Auto war also ein Mietwagen vor meiner Zeit.
Er meinte ebenfalls, dass der Händler mir das hätte aufjedenfall sagen müssen und es im Vertrag auch hätte drin stehen müssen, ansonsten könnte ich den Wagen so wie er ist wieder zurückgeben. Die Fahrzeuge: Mietwagen, Unfallwagen, Taxi und Baustellenfahrzeige müssten immer angegeben sein, ansonsten hätte man das Recht ihn wieder zurückzugeben und den Verkaufspreis wieder zurück zu verlangen.

Nun die Frage:
Stimmt das erstmal und wo würde ich das schwarz auf weiss niedergeschrieben wiederfinden ?

Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Schönen Abend noch.
marius23
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Beitragvon blade2407 » 23.02.2009, 22:22

also es ist richtig das es angegeben sein muss das es sich um ein Mietfahrzeug gehandelt hat, schau noch mal deine Unterlagen genau durch, ob es nicht irgendwo drin steht! denn normalerweise ist es immer vermekrt!

Wenn du ihn zurück geben kannst dann mit sicherheit nur abzüglich einer nutzungsgebühr.
blade2407
Gast
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Beitragvon marius23 » 24.02.2009, 17:33

also, ich habe mir den kaufvertrag nun 2 mal langsam und bedacht durchgelesen und ich finde rein garnichts darüber.
ich müsste nur wissen, wo man das nachlesen kann, damit ich mit tatsachen argumentieren kann und nicht aufeinmal wie ein "doofer" da stehe :).
marius23
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