Guten Abend,
ich habe mir damals einen 116i Gebrauchtwagen zugelegt.
Jetzt als ich mich auf die Suche nach einem neuen begab und bei den Händlern angab, dass ich meinen Inzahlung geben möchte, fragte mich ein Verkäufer ob ich eigentlich gewusst hätte, dass der Vorbesitzer "Sixt" gewesen ist. Das Auto war also ein Mietwagen vor meiner Zeit.
Er meinte ebenfalls, dass der Händler mir das hätte aufjedenfall sagen müssen und es im Vertrag auch hätte drin stehen müssen, ansonsten könnte ich den Wagen so wie er ist wieder zurückgeben. Die Fahrzeuge: Mietwagen, Unfallwagen, Taxi und Baustellenfahrzeige müssten immer angegeben sein, ansonsten hätte man das Recht ihn wieder zurückzugeben und den Verkaufspreis wieder zurück zu verlangen.
Nun die Frage:
Stimmt das erstmal und wo würde ich das schwarz auf weiss niedergeschrieben wiederfinden ?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Schönen Abend noch.

